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daniel fienes weblog

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Aktuelle Seite: Startseite / Audio-Edition / Audio 🎧 Mein Blog-WochenrĂŒckblick

Audio 🎧 Mein Blog-WochenrĂŒckblick

18. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

Was steckt hinter Metas KI-PlĂ€nen? – Daniel Fienes Newsletter

Ist die Medien-Berichterstattung zur Widerspruchsfrist ĂŒbertrieben?
  1. Was steckt hinter Metas KI-PlÀnen?
  2. WordPress-Image, Ghost-Strategiewechsel & die Zukunft des Audio-Bloggens

In dieser Folge der Audio-Ausgabe von Daniel Fienes Weblog geht es um ein fĂŒr mich noch nie ausprobiertes Experiment: Eine KĂŒnstliche Intelligenz moderiert einen Podcast – und ich bin diesmal der Gast. Interviewt werde ich von der KI „K.I. La Kolumna“.

Wir blicken auf die Themen der Woche in meinem Blog: Ghosts strategische Neuausrichtung, der Wettbewerb mit Substack sowie die Integration in das dezentrale soziale Netzwerk Fediverse werden ausfĂŒhrlich analysiert. Ich reflektiere ĂŒber das Comeback des Bloggens – ausgelöst durch den Frust ĂŒber klassische Social-Media-Algorithmen.

Auch das spannende Potenzial von KI bei der Entdeckung neuer KĂŒnstler und die Transformation der Mediennutzung durch Instant-Antworten werden beleuchtet. Ich erklĂ€re, wie sich Blogs an dieses neue Zeitalter anpassen könnten – mit mehr InteraktivitĂ€t und dem wachsenden Einsatz von Audioinhalten, um heutigen Nutzer*innengewohnheiten gerecht zu werden.

Zum Abschluss gibt es eine Meta-Reflexion ĂŒber Sinnhaftigkeit und AuthentizitĂ€t von KI-gestĂŒtzten GesprĂ€chen.

Kapitelmarken:
00:00 EinfĂŒhrung und Experiment mit KI als Podcast-Host
00:58 Ghost vs. WordPress: Ein tiefer Einblick
08:54 Die Zukunft des Bloggens und Social Media
13:33 KĂŒnstliche Intelligenz und die Entdeckung neuer KĂŒnstler
16:40 Instant-Antworten-Ära und ihre Auswirkungen
23:35 Die Rolle von Audio im modernen Bloggen
26:21 Abschluss und Reflexion ĂŒber KI im Podcasting

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Kategorie: Audio-Edition Stichworte: Content Creator Plattform, Ghost, Podasts, Podcast, wordpress

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Über Daniel

Media Creator und Journalist mit Schwerpunkt Digitales und Medienwandel. Sowie Digitalstratege fĂŒr Medien, Podcasting und Audience Engagement. Kann ich bei einem eigenem oder redaktionellem Projekt unterstĂŒtzen?

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Tipps

How the Future of Social Media has been Discussed at Re-Publica 2025

31. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

This is a bonus blog post for this weeks issue of my newsletter Style & Stitches, where we analyze the public discourse about the development of social platforms like X, Threads, Bluesky and Mastodon.

Here are the notes of the five most important sessions. Happy deep diving!

The session titled „Machtfaktor Social Media – gestern war der beste Tag, mit Regulierung die Demokratie zu bewahren“ (The Power Factor Social Media – Yesterday was the best day to preserve democracy through regulation), featuring Chan-jo Jun and Jessica Flint, critically examined how social media platforms, once seen as neutral advertising channels, are now actively seeking political influence. The discussion highlighted Europe’s decade-long struggle to effectively regulate these platforms, consistently lagging behind their rapid evolution. The urgent tone of this session reflects a profound and critical public sentiment concerning the unchecked power and governance failures of centralized social media platforms, particularly X. The focus on regulation and democracy implicitly advocates for platforms that are either inherently more transparent and accountable, such as decentralized models, or more amenable to public interest oversight. This session underscores a strong desire within the re:publica community for a fundamental shift in how social media operates, moving towards models that prioritize democratic values over commercial or political influence.

In contrast, the „Fediverse-Meetup – Celebration of the Fediverse“ session was explicitly designed to „celebrate the existence of the Fediverse“ and foster networking among attendees, even those unfamiliar with the concept. Speakers Henning Krause and Melanie Bartos encouraged participants to engage with the Fediverse (Mastodon’s ecosystem) and demonstrate its enjoyable aspects. The „celebration“ aspect of this meetup signifies a strong, positive sentiment and growing enthusiasm for the Fediverse within the re:publica community. This directly addresses Mastodon’s perceived „steep learning curve“ by actively inviting and onboarding newcomers, suggesting a concerted effort to expand its reach among digitally literate individuals. This session represents a significant qualitative endorsement of Mastodon’s community-driven and decentralized model, highlighting its perceived effectiveness in fostering positive, user-controlled online spaces.

A direct and public indictment of X’s performance under its new ownership was evident in the session „Klimadesinformation auf X/Twitter – Welchen Einfluss hatte die Übernahme von Elon Musk“ (Climate Disinformation on X/Twitter – What Influence Did Elon Musk’s Takeover Have), presented by Fiete Stegers. This talk specifically investigated changes in German-speaking climate discourse on X following Elon Musk’s acquisition, aiming to determine if platform changes led to an increase in climate disinformation. The explicit focus on „disinformation“ highlights a major concern among the re:publica audience and experts, reinforcing the narrative of X as a problematic platform that has deteriorated in its capacity as a reliable public sphere. The very inclusion of such a dedicated, critical session within the re:publica program serves as a powerful negative public perception regarding X’s current state and its impact on critical societal discourse.

Technologist Robin Berjon, a custodian of Free Our Feeds, delivered a talk titled „How We Can Finally Make The Digital World Democratic: Starting With Social Media,“ arguing that the internet’s „authoritarian nature“ is unsustainable, especially as it functions as critical infrastructure.29 He advocated for the use of open protocols and „pro-democracy technical architectures“ to build genuinely democratic social media platforms. This session provides a robust theoretical and ethical justification for the appeal of decentralized alternatives like Mastodon and Bluesky. It frames these platforms not merely as alternatives but as essential models for realizing a more democratic digital future. The emphasis on „open protocols“ directly aligns with the foundational principles of ActivityPub (Mastodon) and ATProto (Bluesky), indicating a significant qualitative endorsement of these architectural approaches at re:publica as superior in terms of democratic values.

Finally, media psychologist Sabine Trepte, in her session „Social Media, Social Supermarkets – GenXYZ, Materialismus und soziale Medien,“ discussed how social media increasingly functions as „social supermarkets,“ driving consumption and materialism across generations. She called for „a lot more platform regulation and a little less greed“, with her research focusing on identity, privacy, social support, and knowledge acquisition in social media. This session broadens the critique beyond X’s specific governance issues to the fundamental business models of many mainstream, ad-driven social platforms. The characterization of social media as „social supermarkets“ and the call for „less greed“ reflects a deep-seated dissatisfaction with the commercial imperatives that often override user well-being and public interest. This indirectly but strongly supports the ad-free and privacy-focused models of Mastodon and Bluesky, suggesting a positive public perception for platforms that resist the pervasive consumerism and data monetization of the dominant players.

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Kategorie: Was mit Internet Stichworte: Bluesky, fediversum, republica, social media, Style & Stiches, UnserBlogSollSchönerWerden

Anweseinheitsnotiz: Podcamp NRW 2025 & Steady Growth Day in DĂŒsseldorf

30. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

Im Juni geht es in DĂŒsseldorf richtig digital medial zu, was sogar meine Lieblingsmedien angeht. Zwei Veranstaltungen widmen sich Podcasting & Independent Digital Media.

Am 13. & 14. Juni 2025 findet das Podcamp NRW statt. Das Audio-Barcamp findet nicht nur hier in DĂŒsseldorf, sondern sogar in der neuen Zentralbibliothek DĂŒsseldorf statt. Das dĂŒrfte gerade der spannendste Veranstaltungsort fĂŒr ein Barcamp hier in der Stadt sein. Gleich zwei gute GrĂŒnde das Podcamp NRW zu besuchen.

Zwei Wochen habe ich noch Zeit, mein Thema auszusuchen. Die KI als Podcast-Host? Vielleicht. Oder fĂŒnf Bereiche des Podcast-Alltags … Podcast-Producer

Tickets & alle Infos fĂŒr das Podcamp NRW gibt es auf podcamp.de

***

Am 27. Juni 2025 findet der Steady Growth Day statt. Ich bin ja ein Fan von Steady, der europĂ€ischen Patreon-Alternative aus Berlin. UnabhĂ€ngige Media-Creator können auf der Plattform ihre Community monetarisieren — und wie das noch besser geht, das wird beim Steady Growth Day im Medienhafen Thema sein. Steady ist zu Gast bei der Landesanstalt fĂŒr Medien, deren RĂ€umlichkeiten ĂŒbrigens frisch renoviert sind. Da mach‘ ich doch glatt einen Kontrollbesuch bei der Aufsichtsbehörde.

Kostenlos anmelden könnt ihr euch auf dem Steady-Profil bei Luma

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Kategorie: Creator & Journalism, Podcast Stichworte: Barcamp, Content Creator, Landesanstalt für Medien, Medienhafen, podcamp, Podcast, Steady, Zentralbibliothek

Was steckt hinter Metas KI-PlĂ€nen? Ist die Medien-Berichterstattung zur Widerspruchsfrist ĂŒbertrieben?

25. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

Mir sind sie schon ein wenig aus den Ohren rausgekommen: Die ganzen Postings auf Medien-Social-KanĂ€len, Meldungen, Erinnerungen und Berichte, dass Meta-User bis zum 26. Mai Widerspruch einlegen mĂŒssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Texte, Bilder, Videos und sonstigen Daten fĂŒr KI-Training genutzt werden.

Jetzt einen Tag vorher denke ich: Was steckt eigentlich dahinter? In der Meldungsflut sind bei mir nicht viele Details hĂ€ngengeblieben. Übertreiben die Medien, weil es halt Meta ist? Oder macht Meta etwas, was sich vom KI-Training der anderen Marktplayer deutlich unterscheidet?

GrundsĂ€tzlich gehe ich erst einmal offen an Entscheidungen ran, was KI-Training mit meinen Daten angeht. Jeff Jarvis hat das in einem Podcast gut erklĂ€rt: Wenn wir alle erst einmal auf Blockade-Haltung gehen, dann ĂŒberlassen wir das Datenfeld denen, die mit eigener Agenda unterwegs sind. Populistische Medien beispielsweise, wie so manche FĂ€lle schon zeigen.

Vielleicht sucht ihr wie ich auch noch mehr Hintergrund. Ich habe deswegen eine Instant Antwort zusammengestellt, die ich mit euch teile: Was sind Metas KI-Trainings-PlĂ€ne? Wie unterscheiden die sich von der Konkurrenz? Ist das Medienecho vor der Widerspruchsfrist gerechtfertigt? Ich sage mal so: Am Ende hat mich die Antwort ĂŒberrascht.

Google Gemini sagt:

Ja, die intensive Medienberichterstattung, die Sie beobachten, ist aus mehreren GrĂŒnden absolut gerechtfertigt. Sie ist nicht nur auf Metas langjĂ€hrigen Ruf als „Datenkrake“ zurĂŒckzufĂŒhren, sondern auch auf die tatsĂ€chlichen Nachteile und die umstrittene Natur der aktuellen KI-DatennutzungsplĂ€ne von Meta, die sich von der Praxis anderer großer KI-Anbieter unterscheiden.

Hier sind die HauptgrĂŒnde, warum die Aufregung gerechtfertigt ist:

  1. Metas Historie als „Datenkrake“: Meta (ehemals Facebook) hat eine lange und gut dokumentierte Geschichte von Datenschutzbedenken und -skandalen, wie den Cambridge Analytica-Skandal , bei dem persönliche Daten von Millionen von Nutzern ohne deren ausdrĂŒckliche Zustimmung gesammelt und fĂŒr politische Kampagnen verwendet wurden. Auch frĂŒhere Data-Mining-Praktiken und die Speicherung unverschlĂŒsselter Passwörter haben zu einem tief sitzenden Misstrauen in der Öffentlichkeit gefĂŒhrt. Dieser historische Kontext prĂ€gt die Wahrnehmung jeder neuen Datenrichtlinie von Meta und fĂŒhrt zu erhöhter Skepsis und intensiver medialer PrĂŒfung.  
  2. Das umstrittene Opt-out-Modell: Meta stĂŒtzt sich auf das „berechtigte Interesse“ als Rechtsgrundlage, um öffentliche Nutzerinhalte fĂŒr das KI-Training zu verwenden, anstatt eine explizite „Opt-in“-Zustimmung einzuholen. Das bedeutet, Nutzer mĂŒssen aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten verwendet werden. Datenschutzorganisationen wie NOYB argumentieren vehement, dass dieser Ansatz gegen die DSGVO verstĂ¶ĂŸt und eine „Opt-in“-Zustimmung erforderlich wĂ€re. Die Notwendigkeit eines aktiven Widerspruchs, insbesondere bei einem so riesigen und sensiblen Datensatz, wird als „unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Belastung“ und sogar als „Dark Pattern“ kritisiert, da der Prozess oft kompliziert und schwer zu finden ist. Viele Nutzer berichten von technischen Schwierigkeiten beim Widerspruch, wie fehlenden Verifizierungscodes oder fehlerhaften Links.  
  3. IrreversibilitĂ€t der Daten: Ein entscheidender Nachteil fĂŒr Nutzer ist, dass Daten, sobald sie zum Training eines KI-Modells verwendet wurden, „technisch nicht mehr aus dem Modell zurĂŒckholbar“ sind. Das bedeutet, selbst wenn ein Nutzer erfolgreich widerspricht, gilt dies nur fĂŒr zukĂŒnftiges Training, nicht aber fĂŒr Daten, die bereits in die KI integriert wurden. Dies untergrĂ€bt das „Recht auf Vergessenwerden“ der DSGVO.  
  4. Der „Beifang-Effekt“: Selbst wenn Sie der Datennutzung widersprechen, können Ihre Daten (z.B. Ihr Gesicht auf einem Foto, Ihr Name in einem Kommentar) unbeabsichtigt in den Trainingsdatensatz aufgenommen werden, wenn andere Nutzer öffentlich ĂŒber Sie posten. Dies bedeutet, dass Ihre IdentitĂ€t „indirekt miterfasst“ werden kann, was die individuelle Kontrolle ĂŒber die eigenen Daten weiter einschrĂ€nkt.  
  5. Vergleich mit anderen KI-Anbietern: Metas Verlass auf ein Opt-out-Modell fĂŒr die Nutzung öffentlicher Inhalte fĂŒr das Kern-KI-Modelltraining unterscheidet sich von einigen seiner Hauptkonkurrenten. Beispielsweise verwenden die GeschĂ€ftsangebote von OpenAI standardmĂ€ĂŸig ein explizites Opt-in-Modell fĂŒr das Datentraining , und Google gibt an, dass Daten, die zur MissbrauchsĂŒberwachung gespeichert werden, nicht fĂŒr das Training seiner Kern-KI-Modelle verwendet werden. Metas Ansatz wird daher als aggressiver und potenziell invasiver wahrgenommen.  
  6. Rechtliche Unsicherheit und widersprĂŒchliche Meinungen: Die Rechtslage ist umstritten. WĂ€hrend das OLG Köln einen Eilantrag von VerbraucherschĂŒtzern abwies und Metas Zweck als „legitim“ einstufte , behalten andere europĂ€ische Datenschutzbehörden, wie die Hamburger DPC, eine kritische Haltung bei und leiten eigene Verfahren ein. Diese fragmentierte regulatorische Reaktion trĂ€gt zur Unsicherheit bei und verstĂ€rkt die Notwendigkeit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren.  

Zusammenfassend lĂ€sst sich sagen, dass die intensive Medienberichterstattung nicht nur auf die generelle Skepsis gegenĂŒber Meta zurĂŒckzufĂŒhren ist, sondern auch auf die substanziellen und potenziell nachteiligen Auswirkungen von Metas KI-DatennutzungsplĂ€nen auf die NutzerprivatsphĂ€re, die sich in wichtigen Punkten von den Praktiken anderer KI-Anbieter unterscheiden.

Das ist nur die Kurzfassung der Recherche. Wenn euch nach einer ausfĂŒhrlicheren SonntagslektĂŒre ist, stelle ich euch den kompletten Bericht auch zur VerfgĂŒgung.

🔎🔎🔎 Klickt hier fĂŒr die Langassung der Antwort 🔎🔎🔎

Metas KI-Datenstrategie: Eine Analyse der Kontroverse, Nutzerauswirkungen und Branchenlandschaft

I. Executive Summary

Die derzeit intensive Medienberichterstattung ĂŒber Metas Frist zur Ablehnung der KI-Datennutzung am 26. Mai markiert einen entscheidenden Punkt im Bereich des digitalen Datenschutzes. Metas Plan, seine generativen KI-Modelle (Meta AI) mithilfe öffentlicher Nutzerinhalte von Facebook und Instagram zu trainieren, hat, insbesondere in Europa, wo strenge Datenschutzgesetze wie die DSGVO gelten, erhebliche Kontroversen ausgelöst. Diese weitreichende „Berichterstattung“, wie in der Nutzeranfrage erwĂ€hnt, wird durch eine Kombination aus Metas historischem Ruf als „Datenkrake“, echten Bedenken hinsichtlich des Umfangs und der IrreversibilitĂ€t des KI-Datentrainings sowie der wahrgenommenen UnzulĂ€nglichkeit des Widerspruchsmechanismus angetrieben.

WĂ€hrend Meta ein „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung dieser Daten fĂŒr die KI-Entwicklung geltend macht, argumentieren Datenschutzorganisationen wie NOYB vehement, dass dieser Ansatz gegen zentrale DSGVO-Prinzipien verstĂ¶ĂŸt und eine explizite „Opt-in“-Zustimmung erfordert. Die Rechtslage bleibt umstritten: Einige Gerichte bestĂ€tigen Metas „berechtigtes Interesse“, wĂ€hrend Datenschutzbehörden widersprĂŒchliche Ansichten Ă€ußern und eine fortgesetzte Überwachung fordern. Im Vergleich zu anderen KI-Anbietern sticht Metas Verlass auf ein Opt-out-Modell fĂŒr einen so riesigen und sensiblen Datensatz hervor, was Fragen zur Nutzerautonomie und zur Zukunft der Datenverwaltung im Zeitalter der KI aufwirft. Das Potenzial fĂŒr eine irreversible Datenintegration in KI-Modelle, gepaart mit einem komplizierten Opt-out-Verfahren, birgt spĂŒrbare Nachteile fĂŒr die Nutzer.

II. Der aktuelle Medienrummel: Warum die beispiellose Aufmerksamkeit?

A. Die Frist vom 26. Mai und die Kampagne zur öffentlichen Sensibilisierung

Meta kĂŒndigte im April 2025 an, öffentliche BeitrĂ€ge und Kommentare von Nutzern ĂŒber 18 Jahren im EU/EWR fĂŒr das Training seiner KI-Modelle zu verwenden, wobei die Richtlinie am 27. Mai 2025 in Kraft treten soll.1 Nutzern wurde bis zum 26. Mai 2025 Zeit gegeben, dieser Nutzung zu widersprechen.3 Die Medien haben diese bevorstehende Frist aktiv und intensiv in Erinnerung gerufen, darunter prominente deutsche Nachrichtenmedien wie ZDF und Tagesschau.6 Es ist bemerkenswert, dass Metas KI-TrainingsbemĂŒhungen in Europa bereits im Juni 2024 aufgrund von Bedenken der irischen Datenschutzbehörden pausiert worden waren, was auf eine Geschichte der regulatorischen PrĂŒfung hindeutet.2

Die intensive Medienaufmerksamkeit auf die Frist vom 26. Mai ist eine direkte und unmittelbare Reaktion auf Metas erneuten Versuch, seine KI-Trainingsrichtlinie in der EU umzusetzen. Dies geschieht nach einer erheblichen Pause, die selbst durch regulatorische Bedenken ausgelöst wurde. Die weit verbreitete Berichterstattung erfĂŒllt eine wichtige öffentliche Dienstfunktion, indem sie die Nutzer ĂŒber eine zeitkritische Entscheidung bezĂŒglich ihrer persönlichen Daten informieren soll. Die Dringlichkeit wird durch den „Opt-out“-Charakter von Metas Richtlinie noch verstĂ€rkt, die ein aktives Eingreifen der Nutzer zum Schutz der PrivatsphĂ€re erfordert, anstatt des datenschutzfreundlicheren „Opt-in“-Ansatzes.

Die hervorgehobene „beispiellose“ Medienberichterstattung lĂ€sst sich auf eine verstĂ€rkte öffentliche Kontrolle zurĂŒckfĂŒhren, die durch das „Opt-out“-Modell und die vorherige regulatorische Pause ausgelöst wurde. Die Tatsache, dass die irischen Datenschutzbehörden bereits im Juni 2024 Bedenken geĂ€ußert hatten, zeigt, dass Metas PlĂ€ne schon vor der aktuellen AnkĂŒndigung umstritten waren.2 Metas Entscheidung, die Richtlinie mit einem Opt-out-Modell wieder einzufĂŒhren, obwohl starke Forderungen nach einer Opt-in-Zustimmung laut wurden 9, fĂŒhrt naturgemĂ€ĂŸ zu einer erhöhten Medienaufmerksamkeit. Medien sehen sich in der Verantwortung, ihr Publikum ĂŒber eine bevorstehende Frist fĂŒr eine potenziell irreversible Datenentscheidung zu informieren, insbesondere angesichts des „versteckten“ Charakters des Opt-out-Formulars.1 Diese Kombination aus einem umstrittenen Zustimmungsmodell, einer Geschichte regulatorischer RĂŒckschlĂ€ge und einer knappen Frist schafft die perfekte Grundlage fĂŒr intensive MedienprĂŒfung und eine öffentliche Sensibilisierungskampagne. Diese MedienintensitĂ€t ist ein Zeichen fĂŒr einen breiteren Trend: ein wachsendes öffentliches und regulatorisches Bewusstsein fĂŒr die enormen Datenanforderungen von KI und die wahrgenommene UnzulĂ€nglichkeit traditioneller, weniger strenger Datenschutzrahmen (wie Opt-out fĂŒr die breite Datenverarbeitung) angesichts schnell fortschreitender technologischer FĂ€higkeiten. Sie unterstreicht auch die entscheidende Rolle der Medien als Verbraucherschutzanwalt, insbesondere wenn die regulatorische Klarheit umstritten oder nur langsam zu erreichen ist.

B. Nutzererfahrung mit dem Opt-out-Mechanismus

Der Opt-out-Mechanismus wird durchweg als „eher kompliziert“ und „im Labyrinth der Datenschutzeinstellungen versteckt“ fĂŒr EU-BĂŒrger beschrieben.1 Nutzer mĂŒssen ein „umfangreiches Formular“ ausfĂŒllen.1 Zahlreiche Nutzer haben erhebliche Schwierigkeiten gemeldet, darunter den Nichterhalt von Verifizierungscodes per E-Mail, das Auftreten von fehlerhaften Links oder die Aufforderung zur Anmeldung, obwohl sie bereits authentifiziert waren.4 WĂ€hrend es einigen Nutzern gelang, sich erfolgreich abzumelden, stießen viele andere auf anhaltende technische HĂŒrden.12 Das Opt-out-Formular verlangt oft eine „detaillierte BegrĂŒndung“ fĂŒr den Widerspruch, eine Anforderung, die einige Nutzer als belastend empfanden oder einfach umgingen, indem sie ihr Grundrecht auf Widerspruch geltend machten.12 Einige griffen sogar auf KI-Chatbots wie ChatGPT zurĂŒck, um ihre BegrĂŒndungen zu formulieren.12 Meta gibt offiziell an, „alle Widerspruchsformulare zu respektieren“ 2, fĂŒgt aber auch einen merkwĂŒrdigen Hinweis hinzu: „Wir erfĂŒllen Anfragen, die ĂŒber dieses Formular gesendet werden, nicht automatisch. Wir prĂŒfen sie im Einklang mit Ihren lokalen Gesetzen“.1 Kritiker argumentieren, dass die Auferlegung eines aktiven Schritts an die Nutzer zum Schutz ihrer Inhalte eine „unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Belastung“ darstellt und vom Prinzip des „Datenschutzes durch Voreinstellung“ abweicht.4 Diese Designentscheidung wird von DatenschĂŒtzern explizit als „Dark Pattern“ bezeichnet.14

Die praktische Wirksamkeit eines Opt-out-Systems hĂ€ngt grundlegend von seiner ZugĂ€nglichkeit und Benutzerfreundlichkeit ab. Wenn der Prozess absichtlich oder unbeabsichtigt komplex ist, kann dies die FĂ€higkeit des Nutzers, sein Widerspruchsrecht auszuĂŒben, untergraben und eine theoretische Wahl effektiv in eine De-facto-Standardeinstellung verwandeln.

Die Gestaltung des Opt-out-Verfahrens als „Dark Pattern“ stellt eine strategische Barriere fĂŒr die Nutzerautonomie dar. Die in der Nutzeranfrage aufgeworfene Frage, ob Metas PlĂ€ne „tatsĂ€chlich nachteilig“ sind, wird direkt durch die gemeldeten Schwierigkeiten beim Opt-out beantwortet.1 Die explizite Verwendung des Begriffs „Dark Pattern“ 14 durch DatenschĂŒtzer ist hier entscheidend, da sie impliziert, dass die KomplexitĂ€t kein Versehen, sondern eine bewusste Designstrategie ist, um die Opt-out-Raten zu minimieren. Wenn Nutzer davon abgehalten oder technisch daran gehindert werden, ihr Widerspruchsrecht einfach auszuĂŒben, erhĂ€lt Meta standardmĂ€ĂŸig Zugang zu einem grĂ¶ĂŸeren Datenpool, auch wenn der Nutzer theoretisch das Recht hat, dies abzulehnen. Dies untergrĂ€bt direkt die Nutzerautonomie und die Kontrolle ĂŒber ihre persönlichen Daten. Ein komplexes und belastendes Opt-out-Verfahren fĂŒhrt zu niedrigeren Opt-out-Raten der Nutzer, was wiederum zu mehr Daten fĂŒr das Meta AI-Training fĂŒhrt und somit einen grĂ¶ĂŸeren kommerziellen Vorteil fĂŒr Meta auf Kosten der individuellen NutzerprivatsphĂ€re bedeutet.

DarĂŒber hinaus entsteht eine Illusion von Kontrolle im Gegensatz zur tatsĂ€chlichen Datenverwaltung in der Praxis. Metas Aussage, dass es „alle Widerspruchsformulare berĂŒcksichtigen wird“ 2, wirkt auf den ersten Blick beruhigend, doch der Vorbehalt, dass Anfragen „im Einklang mit den lokalen Gesetzen geprĂŒft“ und „nicht automatisch erfĂŒllt“ werden 1, fĂŒhrt zu erheblicher Unklarheit. Dies impliziert die Möglichkeit einer Ablehnung, Verzögerung oder zusĂ€tzlicher HĂŒrden, was die tatsĂ€chliche Kontrolle des Nutzers weiter untergrĂ€bt. Die Anforderung, „korrekt zu begrĂŒnden“, warum man sich abmelden möchte 1, und die anekdotischen Beweise, dass Nutzer KI zur Formulierung ihrer BegrĂŒndungen heranziehen 12, zeigen eine hohe und potenziell unfaire HĂŒrde fĂŒr die HandlungsfĂ€higkeit des Nutzers. Dies schafft eine Illusion von Kontrolle, ohne die praktischen Mittel fĂŒr deren effektive AusĂŒbung bereitzustellen. Diese Spannung zwischen den erklĂ€rten gesetzlichen Rechten (dem Widerspruchsrecht) und der praktischen Durchsetzbarkeit dieser Rechte ist ein wiederkehrendes Thema im digitalen Datenschutz. Es deutet darauf hin, dass selbst mit robusten Vorschriften wie der DSGVO mĂ€chtige Unternehmen prozedurale KomplexitĂ€t und mehrdeutige Sprache zu ihrem Vorteil nutzen können, wodurch es fĂŒr Einzelpersonen schwierig wird, eine echte Kontrolle ĂŒber ihre Daten zu erlangen.

Tabelle 1: Nutzerberichtete Opt-Out-Schwierigkeiten (Meta AI)

Art der SchwierigkeitBeschreibung / NutzerkommentareRelevante Quellen
Technische ProblemeNichterhalt von Verifizierungscodes, fehlerhafte Links, Aufforderung zur Anmeldung trotz bestehender Sitzung, 2FA-Probleme.4
Verstecktes FormularFormular ist „im Labyrinth der Datenschutzeinstellungen versteckt“, schwer zu finden.1
BegrĂŒndungspflicht„Detaillierte BegrĂŒndung“ erforderlich, die als belastend empfunden wird; Nutzer nutzen ChatGPT fĂŒr BegrĂŒndungen.12
Unklare BestĂ€tigungMeta prĂŒft Anfragen „im Einklang mit lokalen Gesetzen“, nicht automatisch erfĂŒllt; Unsicherheit, ob der Widerspruch tatsĂ€chlich akzeptiert wird.1
Wahrgenommene Behinderung„Widerspruch einlegen ist NICHT möglich und wird unterbunden“, „Meta sendet eine E-Mail mit einem fehlerhaften Link, um so zu tun, als ob sie sich daran halten, um sich der Schuld zu entziehen.“4
UnverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige BelastungNotwendigkeit eines aktiven Schritts zum Schutz der Inhalte wird als „unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Belastung“ und „Dark Pattern“ kritisiert.4

Diese Tabelle liefert konkrete, anekdotische Beweise direkt von Nutzern bezĂŒglich der praktischen Herausforderungen, denen sie gegenĂŒberstehen. Sie verlagert die Diskussion von abstrakten rechtlichen Argumenten auf reale Reibungspunkte, was entscheidend ist, um die Behauptung zu untermauern, dass Metas PlĂ€ne „tatsĂ€chlich nachteilig fĂŒr die Nutzer“ sind. Durch die systematische Darstellung dieser Schwierigkeiten verstĂ€rkt die Tabelle das Argument, dass der Opt-out-Mechanismus nicht so unkompliziert ist, wie er erscheinen mag, und beantwortet somit direkt einen Kernaspekt der Nutzeranfrage.

III. Metas „Datenkrake“-Ruf: Eine historische Perspektive

A. Eine bewegte Datenschutzgeschichte

Meta Platforms Inc. (ehemals Facebook) hat eine lange und gut dokumentierte Geschichte von Datenschutzbedenken, die grundlegend mit seinem GeschĂ€ftsmodell der Sammlung und Monetarisierung riesiger Mengen von Nutzerinformationen fĂŒr gezielte Werbung verbunden ist.15 Diese Geschichte umfasst mehrere bedeutende und aufsehenerregende Kontroversen:

  • Cambridge Analytica Skandal (2018): Dieses Ereignis enthĂŒllte, dass persönliche Daten von bis zu 87 Millionen Facebook-Profilen ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung der Nutzer gesammelt und anschließend fĂŒr politische Anzeigenkampagnen bei wichtigen Wahlen verwendet wurden.15 Der Skandal fĂŒhrte zu einem „beispiellosen öffentlichen Bewusstsein fĂŒr einen lange schwelenden Trend – die ungeprĂŒfte Datensammlung und -nutzung“ 17 und „erschĂŒtterte die Welt“, was zu einem grundlegenden Umdenken in der Ethik des Datenschutzes fĂŒhrte.17
  • FrĂŒhe Data-Mining-Praktiken: Bereits 2005 demonstrierten MIT-Studenten die Leichtigkeit des Data Mining, indem sie öffentliche Informationen von 70.000 Profilen herunterluden.15 UrsprĂŒngliche Facebook-Bedingungen erlaubten den Verkauf von Nutzerdaten an private Unternehmen.15 Die Plattform wurde kritisiert, weil sie IdentitĂ€tsdiebstahl durch einfache Sammlung persönlicher Informationen ermöglichte und Suchmaschinen erlaubte, Profilseiten zu indexieren.15
  • UnverschlĂŒsselte Passwörter (2019): Meta gab zu, „Hunderte Millionen“ von Facebook- und Instagram-Nutzerpasswörtern fĂ€lschlicherweise im Klartext auf internen Systemen gespeichert zu haben, die fĂŒr Ingenieure zugĂ€nglich waren.15
  • Weitere bemerkenswerte VorfĂ€lle: Das umstrittene Beacon-Programm (2007), das anfĂ€ngliche Fehlen eines Mechanismus zur dauerhaften Kontolöschung (vor 2010), verschiedene Datenschutzverletzungen bei Anwendungen, die weit verbreitete Sammlung von Kontaktinformationen, VorwĂŒrfe des Abhörens und Bedenken hinsichtlich der Datenerfassung ĂŒber Oculus und aufkommende Metaverse-Plattformen.15

Als Reaktion auf diese Kontroversen und eine wegweisende Geldstrafe der FTC in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2019 gibt Meta an, ĂŒber 8 Milliarden US-Dollar in den Wiederaufbau seines Datenschutzprogramms, die StĂ€rkung von Richtlinien und die Entwicklung neuer Nutzerkontrollen investiert zu haben.19

Metas umfassende Geschichte datenbezogener Kontroversen hat die öffentliche Wahrnehmung tiefgreifend geprĂ€gt und ein tief sitzendes Misstrauen hinsichtlich seiner Datenverarbeitungspraktiken etabliert. Der Begriff „Datenkrake“ ist nicht nur eine Bezeichnung, sondern ein direktes Spiegelbild dieses historischen Kontextes, das allgegenwĂ€rtige, invasive und oft undurchsichtige Datensammlung symbolisiert.

Der Begriff „Datenkrake“ ist zu einer tief verwurzelten öffentlichen Wahrnehmung geworden und wirkt wie eine sich selbst erfĂŒllende Prophezeiung fĂŒr die PrĂŒfung. Die direkte Bezugnahme der Nutzeranfrage auf die „Datenkrake“ ist hier entscheidend. Dieser Begriff ist keine beilĂ€ufige Beschreibung; er fasst Jahre öffentlicher Besorgnis und Medienberichterstattung zusammen. Die detaillierte Geschichte von Datenschutzverletzungen und aggressiven Datenpraktiken 15, insbesondere der Cambridge Analytica-Skandal, der „die Welt erschĂŒtterte“ und ein „beispielloses öffentliches Bewusstsein“ schuf 17, hat diese Wahrnehmung fest verankert. Dieses historische GepĂ€ck bedeutet, dass jede neue Datenrichtlinie von Meta, insbesondere eine, die ein Opt-out fĂŒr KI-Training beinhaltet, automatisch mit Ă€ußerstem Misstrauen betrachtet und einer intensiven PrĂŒfung unterzogen wird. Metas erhebliche Investitionen in den Datenschutz 19 sind ein Versuch, dies zu mildern, aber das öffentliche GedĂ€chtnis an vergangene Vergehen ist lang und wirkungsvoll. Der Ruf als „Datenkrake“ wird somit zu einer sich selbst erfĂŒllenden Prophezeiung, die sicherstellt, dass jede neue Dateninitiative von Meta einer unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig höheren öffentlichen und medialen Skepsis ausgesetzt sein wird als bei anderen Unternehmen. Eine lange Geschichte von Datenschutzverletzungen und aggressiven Datenpraktiken fĂŒhrt zu tiefem öffentlichem Misstrauen und dem Ruf als „Datenkrake“, was wiederum eine erhöhte MedienprĂŒfung und Nutzerskepsis fĂŒr neue Datenrichtlinien, insbesondere im Zusammenhang mit KI, auslöst.

B. Das Wiedererwachen der Datenbedenken

Der jĂŒngste Start von Metas personalisierter KI-Chat-App wird explizit als „Wiedererwachen von Bedenken“ hinsichtlich einer aufdringlichen Datenverfolgung beschrieben, die die Grenzen des Datenschutzes „viel weiter als Rivalen wie ChatGPT von OpenAI oder Gemini von Google“ verschiebt.16 Meta AI nutzt die etablierte Historie eines Nutzers aus seinen Facebook- und Instagram-Profilen, um Chat-Erlebnisse anzupassen, und verfolgt jede Interaktion mit dem Bot kontinuierlich, um seine Antworten weiter zu verfeinern und zu verbessern.16 Diese neue KI-FunktionalitĂ€t schafft einen „neuen Strom der Verbindung in unsere Gedanken“, der Meta neue Einblicke in die persönlichen Vorlieben und Neigungen der Nutzer liefert, die dann fĂŒr Werbezwecke genutzt werden.16 ZusĂ€tzliche Bedenken wurden hinsichtlich Metas Entwicklung von „KI-Personas“ geĂ€ußert, die am öffentlichen Dialog teilnehmen, potenziell die öffentliche Meinung prĂ€gen und die Grenzen zwischen menschlichen und KI-Interaktionen verwischen können.20

Die Entwicklung von passiver Datenerfassung fĂŒr gezielte Werbung hin zu aktiver, interaktiver KI-Engagement mit Nutzerdaten fĂŒhrt zu einer neuen und intimeren Dimension des Datenschutzrisikos. Dies lĂ€sst die „Datenkrake“ unmittelbarer, allgegenwĂ€rtiger und fĂ€higer zu tieferen Einblicken in einzelne Nutzer erscheinen.

Der Übergang von passivem Datenprofiling zu aktivem konversationellem Data Mining stellt einen qualitativen Sprung in der Aufdringlichkeit dar. Die Nutzeranfrage fragt, ob Metas aktuelle PlĂ€ne „tatsĂ€chlich nachteilig“ sind. WĂ€hrend sich frĂŒhere Bedenken oft auf Metas passives Data Mining fĂŒr Werbezwecke konzentrierten 15, stellt der neue Meta AI-Chatbot eine signifikante qualitative Verschiebung hin zu einer aktiven und interaktiven Form der Datenerfassung dar.16 Wenn Nutzer an „zunehmend persönlichen Chats“ 16 mit Meta AI teilnehmen, fĂŒttern sie die KI direkt und explizit mit intimen Details, Gedanken und Anfragen. Diese direkten Eingaben werden dann verwendet, um das VerstĂ€ndnis der KI fĂŒr ihre „Gedanken“, „Vorlieben“ und „Neigungen“ 16 weiter zu verfeinern. Dies ist eine weitaus ausgefeiltere und potenziell invasivere Form der Datenerfassung als die bloße Analyse von BeitrĂ€gen oder Likes. Die zusĂ€tzliche Besorgnis ĂŒber KI-Personas, die die öffentliche Meinung beeinflussen 20, fĂŒhrt eine neue Ebene gesellschaftlicher und demokratischer Risiken ein und verwandelt die „Datenkrake“ von einem passiven Beobachter in einen aktiven GesprĂ€chspartner und Manipulator. Diese Entwicklung der Datenerfassung von passiver Beobachtung zu aktiver konversationeller Interaktion stellt eine neue und herausfordernde Grenze im digitalen Datenschutz dar. Sie zeigt, dass die „Datenkrake“ nicht nur mehr Daten sammelt, sondern reichere, intimere und kontextsensitivere Daten durch direkte, scheinbar harmlose Interaktionen, wodurch die Grenzen zwischen echtem Nutzerengagement und kontinuierlicher Datenerfassung verschwimmen.

IV. Nachteilig fĂŒr Nutzer? Ein tiefer Einblick in Metas KI-PlĂ€ne

A. Metas Datenerfassungsbereich und Rechtsgrundlage

Meta AI beabsichtigt, „öffentlich verfĂŒgbare Daten aus dem Internet, lizenzierte Informationen und von Nutzern innerhalb von Meta-Produkten und -Diensten geteilte Informationen“ zu verwenden.1 Dies umfasst insbesondere „öffentliche Nutzerfotos, die auf Facebook und Instagram gepostet wurden“, sowie „öffentliche BeitrĂ€ge und Kommentare, die von Erwachsenen geteilt wurden“.1 Meta gibt explizit an, dass es „den Inhalt Ihrer privaten Nachrichten mit Freunden und Familie nicht zum Training unserer KIs verwendet“.1 Interaktionen, die Nutzer direkt mit Meta AI haben (z.B. Fragen, Anfragen), werden jedoch zum Training und zur Verbesserung der Modelle verwendet.2 Daten von MinderjĂ€hrigen unter 18 Jahren in der EU sind ausdrĂŒcklich von den Trainingsdaten ausgenommen.3 Metas erklĂ€rte Rechtsgrundlage fĂŒr diese Datenverarbeitung ist das „berechtigte Interesse“ gemĂ€ĂŸ Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO.3 Meta behauptet, diese Datennutzung sei notwendig, um seine KI-Modelle zu entwickeln und zu verbessern, insbesondere um vielfĂ€ltige europĂ€ische Kulturen, Sprachen und Geschichte besser zu verstehen und widerzuspiegeln.9

Die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ ist eine zentrale Bestimmung der DSGVO, die die Datenverarbeitung ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung erlaubt, wenn das berechtigte Interesse eines Unternehmens (z.B. GeschĂ€ftsentwicklung, Sicherheit) die Rechte und Freiheiten des Einzelnen ĂŒberwiegt. Ihre Anwendung auf groß angelegtes, breites KI-Training, das riesige persönliche DatensĂ€tze umfasst, ist jedoch höchst umstritten und unterliegt unterschiedlichen Interpretationen.

Die Anwendung des „berechtigten Interesses“ stellt eine umstrittene Auslegung der DSGVO fĂŒr die KI-Entwicklung dar. Metas Verlass auf das „berechtigte Interesse“ 3 ist das zentrale rechtliche Schlachtfeld. Datenschutzorganisationen wie NOYB argumentieren, dass diese Rechtsgrundlage „weder rechtlich noch notwendig“ ist 9 und dass Meta stattdessen eine „Opt-in“-Zustimmung einholen sollte.9 Das frĂŒhere Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs, dass Meta kein berechtigtes Interesse an gezielter Werbung geltend machen kann 9, schafft einen starken PrĂ€zedenzfall, der darauf hindeutet, dass ein Ă€hnliches Argument fĂŒr die Datennutzung zum KI-Training gelten sollte. Die Tatsache, dass die irische DPC Meta grĂŒnes Licht gab 9, wĂ€hrend die Hamburger DPC weiterhin kritisch ist 24, unterstreicht eine signifikante und problematische rechtliche Divergenz innerhalb der EU selbst, die zu erheblicher regulatorischer Unsicherheit fĂŒhrt. Dies ist nicht nur ein technischer Unterschied, sondern eine grundlegende philosophische Debatte ĂŒber den Standardzustand des Datenschutzes im digitalen Zeitalter. Das Ergebnis dieses spezifischen Rechtsstreits ĂŒber die Auslegung des „berechtigten Interesses“ wird einen entscheidenden PrĂ€zedenzfall dafĂŒr schaffen, wie die KI-Entwicklung unter der DSGVO reguliert wird. Sollte Metas Auslegung sich durchsetzen, könnte dies das „Opt-in“-Prinzip fĂŒr die Datenverarbeitung erheblich schwĂ€chen und potenziell anderen großen Technologieunternehmen erlauben, Ă€hnliche „Opt-out“-Modelle fĂŒr umfangreiches KI-Training zu ĂŒbernehmen, wodurch die Last des Datenschutzes fast vollstĂ€ndig auf die einzelnen Nutzer verlagert wĂŒrde.

B. Risiken und ethische Bedenken fĂŒr Nutzer

  • Kontrollverlust: Öffentliche Inhalte von Nutzern, einschließlich historischer BeitrĂ€ge, werden ohne deren ausdrĂŒckliche Zustimmung Teil der KI-Trainingsdaten.14 Viele Nutzer wissen möglicherweise nicht, dass ihre Daten auf diese Weise verwendet werden.14
  • Verarbeitung sensibler Daten: BeitrĂ€ge, die „sehr persönliche Themen“ (z.B. Gesundheitszustand, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen) behandeln, könnten von der KI ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung verarbeitet werden, selbst wenn der Nutzer nie beabsichtigt hat, dass solche sensiblen Informationen fĂŒr KI-Zwecke verwendet werden.14 NOYB hebt insbesondere die Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ (z.B. religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung) hervor, fĂŒr die Artikel 9 der DSGVO typischerweise eine ausdrĂŒckliche Zustimmung erfordert.30
  • Der „Beifang-Effekt“: Selbst wenn ein einzelner Nutzer die Datennutzung erfolgreich ablehnt, können seine Daten (z.B. Gesicht, Name, Kontext) unbeabsichtigt in den Trainingsdatensatz aufgenommen werden, wenn andere Nutzer öffentlich ĂŒber ihn posten.3 Dies bedeutet, dass die IdentitĂ€t einer Person durch die öffentlichen Handlungen anderer „indirekt miterfasst“ werden kann.3
  • IrreversibilitĂ€t/Unwiederbringlichkeit: Ein kritischer und höchst problematischer Aspekt ist, dass Daten, sobald sie zum Training eines KI-Modells verwendet wurden, „technisch nicht mehr aus dem Modell zurĂŒckholbar“ sind.3 KI-Modelle können „gelernte Muster nicht einfach selektiv ‚vergessen‘“.14 Dies impliziert, dass Metas Versprechen, Daten nach einem Opt-out nicht fĂŒr zukĂŒnftiges Training zu verwenden 1, nicht die Entfernung bereits aufgenommener und verarbeiteter Daten aus der KI garantiert. Dies schafft ein Problem des „digitalen FĂŒr-immer“.31
  • Intransparenz: Nutzern fehlt ein klares VerstĂ€ndnis darĂŒber, wie genau ihre Daten verwendet werden, wie lange sie gespeichert werden oder welche spezifischen KI-Modelle sie beeinflussen werden.14 Die zugrunde liegenden Algorithmen und ihre Entscheidungsprozesse bleiben undurchsichtig.12
  • Potenzial fĂŒr unbeabsichtigte Ausgaben/Missbrauch: Es besteht das Risiko, dass öffentliche Inhalte von der KI auf unerwartete Weise „neu zusammengesetzt oder verfremdet“ wiedergegeben werden könnten, ohne dass der Nutzer dies erkennt oder verhindern kann.14 Es besteht auch eine theoretische Möglichkeit, dass sensible oder persönliche Informationen unbeabsichtigt in KI-generierte Inhalte einfließen könnten.14
  • Voreingenommenheit und ethische Fragen: KI-Modelle spiegeln naturgemĂ€ĂŸ die Voreingenommenheiten wider, die in ihren TrainingsdatensĂ€tzen vorhanden sind. Wenn diese DatensĂ€tze bestimmte soziale IdentitĂ€ten, Gemeinschaften oder Praktiken falsch darstellen, unterreprĂ€sentieren oder marginalisieren, werden die KI-Modelle diese Voreingenommenheiten widerspiegeln und oft verstĂ€rken, was zu unfairen oder diskriminierenden Ergebnissen in realen Anwendungen fĂŒhrt.31
  • VerstĂ€rkung von Fehlinformationen: Generative KI-Tools können verwendet werden, um stark manipulierte oder vollstĂ€ndig gefĂ€lschte Texte, Videos, Bilder und Audios zu erstellen, was es „schlechten Akteuren“ erheblich erleichtert, ĂŒberzeugende Desinformationen in großem Maßstab zu generieren und zu verbreiten.31 Metas eigene Geschichte von „Fehlverhalten“ (z.B. Cambridge Analytica) wirft ernsthafte Zweifel an seinen Zusicherungen hinsichtlich der konsistenten Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten auf.20
  • Kommerzielles Interesse ĂŒber Datenschutz: Kritiker argumentieren explizit, dass Metas Hauptmotivation darin besteht, „seine eigenen KI-Produkte im Wettbewerbskampf aufzurĂŒsten“ 14, was impliziert, dass der Schutz der NutzerprivatsphĂ€re nicht immer oberste PrioritĂ€t hat. Max Schrems von NOYB stellt unverblĂŒmt fest: „Meta sagt einfach, dass sein Interesse am Geldverdienen wichtiger ist als die Rechte seiner Nutzer“.25

Die ethischen Implikationen von KI sind tiefgreifend, insbesondere wenn die Technologie riesige Mengen persönlicher Daten verarbeitet. Die „Blackbox“-Natur vieler fortschrittlicher KI-Modelle verschĂ€rft Bedenken hinsichtlich Rechenschaftspflicht, Kontrolle und dem Potenzial fĂŒr unvorhergesehene negative Folgen.

Die IrreversibilitĂ€t des KI-Trainings stellt ein Problem des „digitalen FĂŒr-immer“ dar, das das Recht auf Löschung untergrĂ€bt. Der nachteiligste Aspekt fĂŒr Nutzer ist die nahezu irreversible Natur von Daten, sobald sie in KI-Modelle integriert wurden.3 Dies ist eine grundlegende technische Eigenschaft, die KI-Training von traditioneller Datenverarbeitung unterscheidet. Wenn Daten nicht aus einem trainierten Modell entfernt werden können, gilt ein Opt-out nur fĂŒr die zukĂŒnftige Datenerfassung, nicht fĂŒr bereits verarbeitete Daten. Dies schafft ein „digitales FĂŒr-immer“-Problem 31, bei dem persönliche Informationen, sobald sie Teil der gelernten Muster eines KI-Modells sind, dauerhaft eingebettet sind und potenziell auf unvorhersehbare oder unbeabsichtigte Weise wieder auftauchen können. Dies untergrĂ€bt direkt ein Kernprinzip der DSGVO, das „Recht auf Vergessenwerden“ 25, und macht es in diesem Kontext praktisch undurchsetzbar. Diese technische EinschrĂ€nkung von KI-Modellen (die UnfĂ€higkeit, bestimmte Datenpunkte oder Muster selektiv zu „vergessen“ oder „abzulernen“ ohne umfangreiches erneutes Training) stellt eine große, systemische Herausforderung fĂŒr bestehende Datenschutzparadigmen dar. Sie erfordert eine grundlegende Neubewertung der Zustimmungsmodelle fĂŒr das KI-Training und plĂ€diert nachdrĂŒcklich fĂŒr einen „Opt-in“-Ansatz als einzig wirklich schĂŒtzende Maßnahme fĂŒr die Nutzerautonomie und das Recht auf Löschung.

Der „Beifang-Effekt“ fĂŒhrt zu einer Erosion der indirekten PrivatsphĂ€re und zeigt die Grenzen der individuellen Kontrolle auf. Der „Beifang-Effekt“ 3 stellt einen subtilen, aber signifikanten Nachteil dar, der ĂŒber die direkten Handlungen einer Person hinausgeht. Selbst wenn ein Nutzer gewissenhaft widerspricht, kann seine PrivatsphĂ€re immer noch durch öffentliche BeitrĂ€ge anderer kompromittiert werden, die ihn einschließen (z.B. in Fotos, Kommentaren, ErwĂ€hnungen). Dies bedeutet, dass die Datenschutzentscheidungen einer Person durch das kollektive Verhalten ihres sozialen Netzwerks effektiv untergraben werden. Es erweitert den Umfang der „öffentlichen Daten“ weit ĂŒber das hinaus, was ein einzelner Nutzer direkt teilen möchte, und macht es fĂŒr jeden praktisch unmöglich, seine digitale PrĂ€senz im Zeitalter des allgegenwĂ€rtigen KI-Scrapings vollstĂ€ndig zu kontrollieren. Öffentliche BeitrĂ€ge anderer Nutzer in Kombination mit Metas umfassendem KI-Scraping öffentlicher Inhalte fĂŒhren zur unbeabsichtigten Aufnahme von Daten der widersprechenden Nutzer (Beifang-Effekt), was zu einer erheblichen Erosion der individuellen Datenschutzkontrolle und Autonomie fĂŒhrt.

Das kommerzielle Gebot treibt Metas aggressive Haltung an und steht im Konflikt mit den Nutzerrechten. WĂ€hrend Meta seinen Vorstoß zum KI-Training als „berechtigtes Interesse“ darstellt, das auf die „Entwicklung und Verbesserung“ seiner KI abzielt 6, betonen Kritiker durchweg, dass dies in erster Linie durch Metas intensive „kommerzielle Interessen“ und die strategische Notwendigkeit angetrieben wird, „seine eigenen KI-Produkte im Wettbewerb aufzurĂŒsten“.14 Die explizite Aussage von Max Schrems, dass Meta das „Geldverdienen“ ĂŒber die Nutzerrechte stellt 25, unterstreicht diese zugrunde liegende Motivation. Diese Perspektive legt nahe, dass der „Nachteil“ fĂŒr Nutzer kein zufĂ€lliges Nebenprodukt, sondern eine direkte Folge von Metas aggressiver GeschĂ€ftsstrategie ist, um einen Wettbewerbsvorteil auf dem sich schnell entwickelnden und hochprofitablen KI-Markt zu erzielen. Dies verdeutlicht den inhĂ€renten und oft unĂŒberbrĂŒckbaren Konflikt zwischen den Gewinnmotiven und dem Wettbewerbsdruck großer Technologieunternehmen und den Grundrechten und Freiheiten der betroffenen Personen. In aufstrebenden Technologiefeldern wie der KI, wo riesige Datenmengen die primĂ€re Ressource sind, wird diese Spannung besonders akut und erfordert eine robuste regulatorische Intervention zum Schutz der individuellen Rechte.

V. Vergleichende Analyse: Meta vs. andere KI-Anbieter

A. Datennutzungsrichtlinien der Hauptkonkurrenten

Die KI-Branche ist durch schnelle Innovationen gekennzeichnet, und Datennutzungsrichtlinien sind ein entscheidender Bereich der Differenzierung zwischen Anbietern. Diese Richtlinien werden oft durch eine Kombination aus GeschÀftsmodellen (z.B. verbraucherorientierte vs. Unternehmenslösungen), regulatorischen Umgebungen und der historischen Haltung eines Unternehmens zum Datenschutz geprÀgt.

  • Google (Gemini): Google speichert Prompts, Kontextinformationen und KI-generierte Ausgaben fĂŒr einen Zeitraum von 55 Tagen, explizit zu Zwecken der „MissbrauchsĂŒberwachung“.33 Entscheidend ist, dass protokollierte Daten zur MissbrauchsĂŒberwachung „ausschließlich zum Zweck der Richtliniendurchsetzung verwendet und nicht zum Training oder zur Feinabstimmung von KI/ML-Modellen verwendet werden“.33 Dies ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal. Google bietet ein „Inline Preference Voting“-System an, bei dem Nutzer Feedback geben können, indem sie bevorzugte KI-Antworten auswĂ€hlen, und dieses Feedback hilft, „Google-Produkte und -Dienste sowie maschinelle Lerntechnologien bereitzustellen, zu verbessern und zu entwickeln“.33 Diese Feedback-Daten werden vor der menschlichen ÜberprĂŒfung vom Google-Konto, dem API-SchlĂŒssel und dem Cloud-Projekt des Nutzers getrennt.33 Nutzer mĂŒssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Google-APIs zu nutzen, und Anwendungen, die mit diesen APIs erstellt werden, dĂŒrfen nicht auf Personen unter 18 Jahren abzielen.34
  • OpenAI (ChatGPT, DALL-E, Azure OpenAI):
    • Verbraucherdienste (ChatGPT, DALL-E): OpenAI kann Inhalte, die an diese Dienste ĂŒbermittelt werden (Prompts, Antworten, Bilder, Dateien), zur „Verbesserung der Modellleistung“ verwenden, wobei die genaue Nutzung von den spezifischen Einstellungen des Nutzers abhĂ€ngt.35 Nutzer werden darĂŒber informiert, dass sie diesbezĂŒglich Auswahlmöglichkeiten haben.35
    • GeschĂ€ftsangebote (API, ChatGPT Team, Enterprise): StandardmĂ€ĂŸig werden Inhalte, die von Kunden an diese GeschĂ€ftsangebote ĂŒbermittelt werden, nicht zur Verbesserung der Modellleistung verwendet, „es sei denn, Sie haben sich ausdrĂŒcklich dafĂŒr entschieden, Ihre Daten zu diesem Zweck mit uns zu teilen“.35 Dies stellt ein klares „Opt-in“-Modell fĂŒr Unternehmensdaten dar.
    • Azure OpenAI Service (von Microsoft gehostetes OpenAI): Dieser Dienst speichert Prompts und generierte Inhalte bis zu 30 Tage lang speziell zur Erkennung und Minderung von Missbrauch.36 Diese Daten werden sicher innerhalb der Microsoft Azure-Umgebung gespeichert, sind „fĂŒr andere Kunden oder OpenAI nicht zugĂ€nglich“ und sowohl wĂ€hrend der Übertragung als auch im Ruhezustand verschlĂŒsselt.36 FĂŒr Anwendungen, die fĂŒr eine „modifizierte MissbrauchsĂŒberwachung“ genehmigt wurden, speichert Azure OpenAI keine Prompts oder VervollstĂ€ndigungen.36 Daten, die zur menschlichen ÜberprĂŒfung markiert wurden, sind „logisch nach Kundenressourcen getrennt“.36
    • Nutzer können bestimmte Chat-Konversationen oder ihre gesamte Chat-Historie löschen, die in der Regel innerhalb von 30 Tagen aus den Systemen von OpenAI gelöscht wird, es sei denn, sie wurden zuvor anonymisiert oder aus Sicherheits-/RechtsgrĂŒnden aufbewahrt.35
    • OpenAI erklĂ€rt ausdrĂŒcklich, dass es keine Nutzerdaten verkauft oder Inhalte zu Marketing- oder Werbezwecken an Dritte weitergibt.35
    • Ein kĂŒrzlich ergangener richterlicher Beschluss in New York verlangte von OpenAI, „alle ChatGPT-Ausgabe-Logdaten“ unabhĂ€ngig von den Datenschutzeinstellungen zu „speichern“, aufgrund laufender Urheberrechtsverletzungsklagen.30
  • Microsoft AI:
    • Microsoft betont „verantwortungsvolle KI-Anforderungen“ fĂŒr Anwendungen, die mit seinen KI-Diensten erstellt werden. Dazu gehören die Implementierung technischer und operativer Maßnahmen zur Erkennung betrĂŒgerischen Nutzerverhaltens bei der Kontoerstellung und -nutzung, starke Kontrollen bei Eingaben und Ausgaben, eine klare Offenlegung, wenn Inhalte KI-generiert sind, kontinuierliche Tests und robuste Feedback-KanĂ€le zur Meldung von Missbrauch.37
    • Eine wichtige Richtlinie ist die Anforderung an Kunden, „alle notwendigen Hinweise zu geben und alle notwendigen Zustimmungen einzuholen, wie es das geltende Recht fĂŒr den Kunden und Microsoft zur Verarbeitung von Daten, einschließlich Daten Dritter, im Rahmen der Nutzung des Microsoft AI-Dienstes vorschreibt“.37 Dies impliziert stark eine Betonung der Einholung expliziter Zustimmung.
    • Microsoft setzt fortschrittliches Data Security Posture Management (DSPM) fĂŒr KI, SharePoint-Freigabekontrollen und Vertraulichkeitskennzeichnungen/DLP-Richtlinien ein, um KI-Anwendungen und Daten in seiner Umgebung zu schĂŒtzen.38

Die divergierenden AnsĂ€tze zur Zustimmung – Opt-in versus Opt-out – stellen eine grundlegende philosophische Trennlinie in der Datenverwaltung von KI dar. Der Vergleich der Praktiken verschiedener KI-Anbieter zeigt eine entscheidende philosophische und praktische Divergenz in den Zustimmungsmodellen. Die GeschĂ€ftsangebote von OpenAI beispielsweise basieren auf einem expliziten Opt-in-Modell fĂŒr das Datentraining 35, und die Richtlinien von Microsoft betonen durchweg die Einholung „aller notwendigen Zustimmungen“.37 Googles Gemini gibt explizit an, dass Daten, die zur MissbrauchsĂŒberwachung gespeichert werden, nicht fĂŒr das Training verwendet werden.33 Im krassen Gegensatz dazu verwendet Meta ein Opt-out-Modell fĂŒr die Nutzung eines riesigen Pools öffentlicher Inhalte fĂŒr sein Kern-KI-Modelltraining.1 Dies ist mehr als ein technischer Unterschied; es spiegelt eine grundlegende philosophische Haltung zum Standarddatenschutz wider. Meta legt die Last des Datenschutzes direkt auf den Nutzer, wĂ€hrend andere große Akteure, zumindest in bestimmten Kontexten oder fĂŒr bestimmte Datentypen, eine datenschutzfreundlichere Standardeinstellung ĂŒbernehmen, die eine aktive Nutzereinwilligung erfordert. Diese signifikante Divergenz verdeutlicht das Fehlen eines allgemein akzeptierten Industriestandards fĂŒr die KI-Datentrainingszustimmung. Metas Wahl eines Opt-out-Modells, insbesondere fĂŒr einen so breiten und sensiblen Datensatz wie öffentliche soziale Medieninhalte, ist aus Datenschutzsicht nachweislich aggressiver als einige seiner direkten Konkurrenten. Dieser Ansatz deutet wahrscheinlich auf eine strategische Entscheidung hin, die Datenerfassung im hart umkĂ€mpften und datenhungrigen KI-Entwicklungslandschaft zu maximieren, potenziell auf Kosten der Nutzerautonomie und des Vertrauens.

DarĂŒber hinaus gibt es eine Nuance zwischen „Daten fĂŒr das Training“ und „Daten fĂŒr die MissbrauchsĂŒberwachung/Verbesserung“, die sich auf das Nutzervertrauen auswirkt. Eine tiefere Analyse offenbart einen kritischen Unterschied in der Art und Weise, wie verschiedene Anbieter gesammelte Daten kategorisieren und nutzen. Google (Gemini) gibt klar an, dass Daten, die zur MissbrauchsĂŒberwachung gespeichert werden, nicht zum Training seiner Kern-KI-Modelle verwendet werden.33 OpenAI unterscheidet zwischen seinen Verbraucherdiensten (wo Daten standardmĂ€ĂŸig zur allgemeinen Modellverbesserung verwendet werden können) und seinen GeschĂ€ftsdiensten (wo explizites Opt-in fĂŒr das Training erforderlich ist).35 Meta hingegen gibt explizit seine Absicht an, öffentliche Nutzerinhalte direkt zum Training seiner generativen KI-Modelle zu verwenden.1 Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die unterschiedlichen Datenschutzrisiken zu verstehen. WĂ€hrend alle Unternehmen Daten fĂŒr verschiedene legitime Zwecke sammeln (z.B. Sicherheit, Serviceverbesserung, Fehlerbehebung), ist Metas direkte und umfassende Nutzung öffentlicher Nutzerinhalte fĂŒr das Kern-KI-Modelltraining unter einem Opt-out-Mechanismus das, was es grundlegend unterscheidet und die grĂ¶ĂŸten Datenschutzbedenken hervorruft. Diese direkte Nutzung nutzergenerierter Inhalte fĂŒr das grundlegende Modelltraining, anstatt nur fĂŒr Serviceverbesserungen oder Missbrauchserkennung, wird als tiefgreifendere Verletzung der PrivatsphĂ€re wahrgenommen. Unterschiedliche Datenhandhabungsphilosophien und explizite Kategorisierungen der Datennutzung fĂŒhren zu unterschiedlichen Zustimmungsmechanismen und Transparenzgraden, was wiederum zu unterschiedlichen Graden der Nutzerkontrolle und des wahrgenommenen Datenschutzrisikos fĂŒhrt.

Tabelle 2: Vergleichende Übersicht der Datennutzungsrichtlinien großer KI-Anbieter

KI-AnbieterSpezifische Datentypen fĂŒr KI-TrainingRechtsgrundlage / ZustimmungsmodellDatenaufbewahrung (Zweck)Spezifische AusschlĂŒsseHauptunterscheidungsmerkmale / Kontroversen
MetaÖffentliche Posts, Kommentare, Fotos (von Erwachsenen), Interaktionen mit Meta AI.Berechtigtes Interesse (Art. 6(1)(f) DSGVO) / Opt-outIrreversibel nach Training; Interaktionen mit AI werden fĂŒr Training verwendet.Private Nachrichten, Daten von MinderjĂ€hrigen (<18).Opt-out als „Dark Pattern“; „Beifang-Effekt“; IrreversibilitĂ€t der Daten; starker Fokus auf kommerziellen Vorteil.
Google (Gemini)Prompts, Kontextinformationen, AI-Output (fĂŒr MissbrauchsĂŒberwachung); Feedback aus „Inline Preference Voting“ (fĂŒr Verbesserung).Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinie; Feedback zur Verbesserung.55 Tage (MissbrauchsĂŒberwachung); nicht fĂŒr Training verwendet.Daten aus MissbrauchsĂŒberwachung nicht fĂŒr Training.Daten fĂŒr MissbrauchsĂŒberwachung werden nicht fĂŒr Training verwendet; Feedback-Daten von Konto getrennt.
OpenAI (ChatGPT, DALL-E)Prompts, Antworten, Inhalte (Bilder, Dateien) fĂŒr Verbraucherdienste (optional); explizites Opt-in fĂŒr GeschĂ€ftsangebote (API, Team, Enterprise).Nutzereinstellungen (Verbraucher); Explizites Opt-in (GeschĂ€ft).30 Tage (Chat-Historie, außer de-identifiziert); 30 Tage (Azure OpenAI, MissbrauchsĂŒberwachung).Private Nachrichten (außer bei direkter AI-Nutzung); keine Daten von GeschĂ€ftskunden ohne Opt-in.Unterscheidung zwischen Consumer- und Enterprise-Diensten; explizites Opt-in fĂŒr Enterprise-Daten; richterliche Anordnung zur Datenaufbewahrung.
Microsoft AIDaten, fĂŒr die Kunden „alle notwendigen Zustimmungen“ eingeholt haben.Kunden mĂŒssen „alle notwendigen Zustimmungen“ einholen.37Bis zu 30 Tage (Azure OpenAI, MissbrauchsĂŒberwachung).Nicht explizit detailliert, aber Betonung auf Kundenzustimmung.Betonung von „Responsible AI“ und „Privacy-by-Design“; Fokus auf Kundenzustimmung und Sicherheitsmaßnahmen.

Diese Tabelle beantwortet direkt die Nutzeranfrage nach einem Vergleich von Metas Praktiken mit denen anderer KI-Anbieter. Sie bietet einen klaren, strukturierten und leicht verstĂ€ndlichen Überblick ĂŒber die unterschiedlichen AnsĂ€tze der wichtigsten Akteure im KI-Bereich. Durch die systematische Hervorhebung wichtiger Unterschiede bei den verwendeten Datentypen, Rechtsgrundlagen, Zustimmungsmodellen und Datenaufbewahrungsrichtlinien ermöglicht die Tabelle eine schnelle und fundierte Bewertung, wie Metas Ansatz heraussticht. Sie verstĂ€rkt visuell das Argument, dass Metas Verlass auf „berechtigtes Interesse“ und ein Opt-out-Modell fĂŒr das breite öffentliche Datentraining aus Datenschutzsicht aggressiver ist als die nuancierteren oder expliziten Opt-in-AnsĂ€tze einiger seiner Konkurrenten. Diese vergleichende Analyse ist fĂŒr eine umfassende Beantwortung der Nutzeranfrage unerlĂ€sslich.

VI. Die rechtliche und regulatorische Landschaft

A. Das Schlachtfeld der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine gĂŒltige Rechtsgrundlage haben muss, wie in Artikel 6 Absatz 1 dargelegt. Meta beruft sich ausdrĂŒcklich auf das „berechtigte Interesse“ (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) fĂŒr seine KI-TrainingsaktivitĂ€ten.3 Datenschutzorganisationen, allen voran NOYB (None Of Your Business), argumentieren vehement, dass das „berechtigte Interesse“ eine unzureichende Rechtsgrundlage fĂŒr eine so umfangreiche Datenverarbeitung fĂŒr das KI-Training ist. Sie behaupten, dass eine ausdrĂŒckliche „Opt-in“-Zustimmung erforderlich ist, insbesondere angesichts der potenziellen Einbeziehung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ (z.B. Gesundheitsinformationen, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung), die in öffentlichen BeitrĂ€gen enthalten oder daraus abgeleitet werden könnten.9 NOYB verweist auf ein frĂŒheres Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs, das feststellte, dass Meta kein „berechtigtes Interesse“ an gezielter Werbung geltend machen konnte, und argumentiert, dass dieser PrĂ€zedenzfall logischerweise auf die Datennutzung fĂŒr das KI-Training ausgedehnt werden sollte.9 Als Reaktion auf Metas PlĂ€ne hat NOYB ein Unterlassungsschreiben an Metas irische Zentrale geschickt und mit einer Sammelklage gedroht, falls das Unternehmen ohne ausdrĂŒckliche Opt-in-Zustimmung fortfĂ€hrt.9 Über die Zustimmung hinaus behauptet NOYB auch, dass Metas KI-Datentrainingsplan gegen andere grundlegende DSGVO-Prinzipien verstĂ¶ĂŸt, einschließlich Fairness, Zweckbindung und Datenminimierung. DarĂŒber hinaus deutet NOYB an, dass dies einen Verstoß gegen Metas Verpflichtungen als „Gatekeeper“ gemĂ€ĂŸ dem Digital Markets Act (DMA) darstellen könnte.30

Die DSGVO gilt weithin als eine der strengsten Datenschutzvorschriften der Welt, die darauf abzielt, Einzelpersonen erhebliche Kontrolle ĂŒber ihre persönlichen Daten zu geben. Die Auslegung und Anwendung ihrer verschiedenen Rechtsgrundlagen, insbesondere des „berechtigten Interesses“ im Kontext aufkommender Technologien wie KI, sind zentrale Punkte in laufenden rechtlichen und ethischen Debatten.

Es besteht ein grundlegender Konflikt zwischen Unternehmensinnovation und Wettbewerbsvorteil einerseits und individuellen Grundrechten unter der DSGVO andererseits. Metas BegrĂŒndung fĂŒr die Nutzung des „berechtigten Interesses“ 3 wird explizit um die Notwendigkeit der KI-Entwicklung und -Verbesserung 6 und die Aufrechterhaltung eines Wettbewerbsvorteils herum formuliert. Datenschutzgruppen wie NOYB und andere Verbraucherorganisationen 9 bestreiten jedoch vehement, dass dieses Unternehmensinteresse die Grundrechte der betroffenen Personen, insbesondere ihr Recht auf Zustimmung und Kontrolle ĂŒber potenziell sensible personenbezogene Daten 14, ĂŒberwiegt und ĂŒberwiegen sollte. Dies stellt eine klassische rechtliche und ethische Spannung dar: der Drang nach technologischem Fortschritt und wirtschaftlicher WettbewerbsfĂ€higkeit versus der Schutz der individuellen PrivatsphĂ€re und Autonomie. Der Hauptzweck der DSGVO besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen diesen konkurrierenden Interessen herzustellen, und DatenschĂŒtzer sind fest davon ĂŒberzeugt, dass Metas derzeitiger Ansatz seine eigenen kommerziellen Interessen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig begĂŒnstigt. Die Lösung dieses bedeutenden Rechtsstreits wird weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der KI-Entwicklung und der Datenverwaltung innerhalb der EU haben. Sie könnte einen entscheidenden PrĂ€zedenzfall dafĂŒr schaffen, ob große Technologieunternehmen große Mengen öffentlicher Daten fĂŒr das KI-Training unter einem weniger strengen Opt-out-Modell verwenden dĂŒrfen oder ob die strengere „Opt-in“-Zustimmung zum obligatorischen Standard fĂŒr eine solche Datenverarbeitung wird.

B. Gerichtliche und regulatorische Reaktionen

  • Urteil des OLG Köln: Das Oberlandesgericht Köln wies einen Eilantrag von VerbraucherschutzverbĂ€nden ab, der darauf abzielte, Meta an der Nutzung von Nutzerdaten fĂŒr das KI-Training zu hindern.6 Das Gericht befand Metas Zweck als „legitim“ und die Datenverarbeitung als „erforderlich“, wobei es feststellte, dass „gleich wirksame, weniger intrusive Mittel“ (wie eine zuverlĂ€ssige Anonymisierung) nicht verfĂŒgbar seien.7 Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass Metas berechtigtes Interesse die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen nicht ĂŒberwiegt.7
  • Irische Datenschutzkommission (DPC): Die DPC, die als Metas fĂŒhrende Aufsichtsbehörde in der EU fungiert, gab Meta grĂŒnes Licht fĂŒr die Fortsetzung seiner KI-TrainingsplĂ€ne ab dem 27. Mai 2025.9 Die DPC erklĂ€rte, dass Meta auf ihre Anfragen „reagiert“ und „bedeutende Maßnahmen und Verbesserungen“ umgesetzt habe, darunter aktualisierte Transparenzhinweise, ein benutzerfreundlicheres Opt-out-Formular und verbesserte De-Identifizierungsmaßnahmen.9 Die DPC hat Meta außerdem aufgefordert, im Oktober 2025 einen Bericht ĂŒber die Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Schutzmaßnahmen vorzulegen.3
  • WidersprĂŒchliche Ansichten der Behörden: Trotz der Freigabe durch die DPC und des Urteils des OLG Köln behalten andere europĂ€ische Datenschutzbehörden eine kritische Haltung bei. Der Hamburgische Beauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) beispielsweise leitete ein Eilverfahren gegen Meta ein und beabsichtigt, das KI-Training fĂŒr deutsche Betroffene fĂŒr mindestens drei Monate zu untersagen.24 Die maltesische IDPC Ă€ußerte ebenfalls „große datenschutzrechtliche Bedenken“ hinsichtlich Metas PlĂ€ne.42
  • NOYB hat die nationalen Datenschutzbehörden dafĂŒr kritisiert, weitgehend zu schweigen oder „an Relevanz zu verlieren“, was darauf hindeutet, dass diese UntĂ€tigkeit NGOs dazu zwingt, selbst rechtliche Schritte einzuleiten.9

Die fragmentierte regulatorische Reaktion in ganz Europa, gekennzeichnet durch unterschiedliche Interpretationen der DSGVO und variierende Durchsetzungsmaßnahmen nationaler Datenschutzbehörden und Gerichte, schafft ein komplexes und unsicheres rechtliches Umfeld sowohl fĂŒr Meta als auch fĂŒr seine Nutzer. Dieser Mangel an einer einheitlichen Haltung erschwert die Einhaltung und den Schutz der Nutzer.

Die regulatorische Fragmentierung birgt das Risiko eines „Wettlaufs nach unten“ in der KI-Datenverwaltung. Die widersprĂŒchlichen Positionen zwischen der irischen DPC (die Meta grĂŒnes Licht gab 9) und der Hamburger DPC (die eine kritische Haltung beibehĂ€lt und Verfahren einleitet 24) offenbaren eine signifikante und problematische Fragmentierung bei der Durchsetzung der DSGVO in der gesamten EU. Das Urteil des OLG Köln 6 ist eine „Eilentscheidung“ und kein endgĂŒltiges, abschließendes Urteil, was Raum fĂŒr weitere rechtliche Anfechtungen lĂ€sst. Diese fragmentierte Landschaft schafft eine Situation, in der Meta potenziell das gĂŒnstigste regulatorische Umfeld suchen könnte, wodurch die Harmonisierungsabsicht der DSGVO untergraben wĂŒrde. NOYBs scharfe Kritik, dass Behörden „schweigen“ 9 oder „an Relevanz verlieren“ 11, ist eine schwere Anklage des derzeitigen Durchsetzungsrahmens, die auf eine systemische SchwĂ€che hindeutet. Diese regulatorische Fragmentierung könnte zu einem „Wettlauf nach unten“ bei den Datenschutzstandards fĂŒr KI fĂŒhren, bei dem Unternehmen sich in Jurisdiktionen mit nachsichtigeren Interpretationen oder weniger rigoroser Durchsetzung orientieren. Dies benachteiligt letztendlich die Nutzer in der gesamten EU, indem es ein ungleiches Spielfeld fĂŒr Datenschutzrechte schafft. Es unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer stĂ€rkeren, einheitlicheren und konsequent angewandten Durchsetzung durch den EuropĂ€ischen Datenschutzausschuss (EDPB), um einen konsistenten Schutz fĂŒr alle EU-BĂŒrger zu gewĂ€hrleisten.

C. Umfassendere regulatorische Rahmenbedingungen

  • Datenpunkte:
    • Das kĂŒrzlich verabschiedete EU-KI-Gesetz, das sich hauptsĂ€chlich auf die sichere technische Entwicklung von KI konzentriert, erkennt den legitimen Zweck der Datennutzung fĂŒr das KI-Training an (ErwĂ€gungsgrund 8).7
    • Metas Einstufung als „Gatekeeper“ gemĂ€ĂŸ dem Digital Markets Act (DMA) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle in den laufenden Diskussionen ĂŒber seine Datenpraktiken.24 NOYB deutet ausdrĂŒcklich an, dass die Kombination personenbezogener Daten von Facebook und Instagram fĂŒr diesen neuen KI-Trainingszweck ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung einen Verstoß gegen Metas Verpflichtungen gemĂ€ĂŸ dem DMA darstellen könnte.30

Die EuropĂ€ische Union ist weltweit fĂŒhrend bei der Schaffung umfassender regulatorischer Rahmenbedingungen fĂŒr digitale Technologien. Das EU-KI-Gesetz zielt darauf ab, einen robusten Rechtsrahmen fĂŒr KI-Systeme auf der Grundlage von Risiken zu schaffen, wĂ€hrend der Digital Markets Act große Online-Plattformen ins Visier nimmt, um fairen Wettbewerb zu gewĂ€hrleisten und missbrĂ€uchliche Praktiken zu verhindern.

Das Zusammenspiel und potenzielle Konflikte zwischen KI-spezifischen und allgemeinen Datenschutzvorschriften sind von großer Bedeutung. Das EU-KI-Gesetz 7 erkennt das KI-Training als legitimen Zweck an, was Meta in seinen Argumenten nutzen kann. Dies muss jedoch mit den strengeren Datenschutzanforderungen der DSGVO 3 und den wettbewerbsrechtlichen Regeln des DMA 24 in Einklang gebracht werden. Es besteht ein potenzielles Spannungsfeld zwischen dem Fokus des KI-Gesetzes auf die Förderung von KI-Innovation und technischer Sicherheit und dem grundlegenden Schwerpunkt der DSGVO auf individuellen Datenrechten.26 Die Besorgnis der Nutzeranfrage ĂŒber „Nachteile“ fĂŒr Nutzer ist direkt damit verbunden, wie diese unterschiedlichen, aber sich ĂŒberschneidenden Regulierungsinstrumente interpretiert, angewendet und gemeinsam durchgesetzt werden. Ein Mangel an klarer Hierarchie oder konsistenter Interpretation dieser Gesetze kann zu rechtlicher Unklarheit und anhaltenden Herausforderungen sowohl fĂŒr Technologieunternehmen als auch fĂŒr betroffene Personen fĂŒhren. Dieses komplexe Zusammenspiel deutet auf ein entstehendes und sich entwickelndes regulatorisches Umfeld hin, in dem verschiedene Rechtsinstrumente sich ĂŒberschneidende oder sogar widersprĂŒchliche Anforderungen haben könnten. Dies kann zu rechtlicher Unsicherheit fĂŒhren, Schlupflöcher fĂŒr Unternehmen schaffen und letztendlich einen wirksamen Nutzerschutz behindern. Es verdeutlicht die Herausforderung, kohĂ€rente und umfassende Vorschriften fĂŒr schnell fortschreitende Technologien wie KI zu schaffen, die mehrere Rechtsbereiche betreffen.

VII. Fazit und Empfehlungen

A. Wichtigste Erkenntnisse

Die intensive und weit verbreitete Medienberichterstattung ĂŒber Metas Frist zur Ablehnung der KI-Datennutzung ist tatsĂ€chlich eine direkte Folge einer tief verwurzelten öffentlichen Skepsis gegenĂŒber Metas historischen Datenpraktiken, die oft durch seinen Ruf als „Datenkrake“ zusammengefasst wird. Diese Skepsis wird durch echte und signifikante Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen seiner aktuellen KI-Datenstrategie verstĂ€rkt.

Metas KI-PlĂ€ne sind fĂŒr Nutzer aus mehreren kritischen GrĂŒnden nachweislich nachteilig: die inhĂ€rente Belastung und KomplexitĂ€t des Opt-out-Modells, die potenzielle Einbeziehung hochsensibler öffentlicher Daten, der unvermeidliche „Beifang-Effekt“, bei dem die Daten einer Person durch die BeitrĂ€ge anderer erfasst werden können, und, am kritischsten, die nahezu irreversible Natur von Daten, sobald sie in KI-Modelle integriert wurden.

Metas Ansatz unterscheidet sich von einigen großen KI-Anbietern durch seine AbhĂ€ngigkeit vom „berechtigten Interesse“ als Rechtsgrundlage und einem Opt-out-Modell fĂŒr das breite öffentliche Datentraining. Im Gegensatz dazu verwenden mehrere Wettbewerber explizitere „Opt-in“-Mechanismen fĂŒr bestimmte Datentypen oder fĂŒr ihre geschĂ€ftsorientierten KI-Dienste, was eine datenschutzbewusstere Standardeinstellung demonstriert.

Die Rechtslandschaft bleibt umstritten und entbehrt einer einheitlichen Klarheit, gekennzeichnet durch widersprĂŒchliche Interpretationen und unterschiedliche Durchsetzungsmaßnahmen verschiedener europĂ€ischer Gerichte und nationaler Datenschutzbehörden. Diese regulatorische Fragmentierung schafft Unsicherheit und Herausforderungen fĂŒr einen konsistenten Nutzerschutz.

B. Empfehlungen fĂŒr Nutzer

  • Datenschutzeinstellungen aktiv ĂŒberprĂŒfen und anpassen: Nutzer sollten ihre Datenschutzeinstellungen auf allen Meta-Plattformen (Facebook, Instagram, WhatsApp) regelmĂ€ĂŸig ĂŒberprĂŒfen und anpassen, um zu kontrollieren, wer ihre Inhalte sehen kann und wie sie geteilt werden.1
  • Widerspruchsrechte gewissenhaft ausĂŒben: Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre öffentlichen Daten fĂŒr das Meta AI-Training verwendet werden, ist es entscheidend, das Widerspruchsformular aktiv vor der angegebenen Frist einzureichen.1 Seien Sie auf technische Schwierigkeiten oder prozedurale HĂŒrden vorbereitet und bleiben Sie hartnĂ€ckig, die wĂ€hrend dieses Prozesses auftreten können.12
  • Öffentliche BeitrĂ€ge und den „Beifang-Effekt“ beachten: Verstehen Sie, dass alle öffentlich geteilten Inhalte – einschließlich Fotos, Kommentare und Interaktionen – potenziell fĂŒr das KI-Training verwendet werden können, selbst wenn Sie persönlich widersprechen, aufgrund des „Beifang-Effekts“.3 ErwĂ€gen Sie, die Sichtbarkeit vergangener und zukĂŒnftiger öffentlicher BeitrĂ€ge auf ein stĂ€rker eingeschrĂ€nktes Publikum (z.B. „nur Freunde“) zu Ă€ndern, um dieses Risiko zu mindern.10
  • Vorsicht bei KI-Interaktionen: Wenn Sie mit Meta AI-Funktionen (z.B. Chatbots in WhatsApp oder Instagram) interagieren, geben Sie keine sensiblen persönlichen oder privaten Informationen ein oder besprechen Sie diese nicht, da diese direkten Interaktionen fĂŒr das Modelltraining verwendet werden können.1
  • Informiert bleiben und Expertenrat einholen: Bleiben Sie wachsam bezĂŒglich Aktualisierungen der Datenschutzrichtlinien und laufender rechtlicher Entwicklungen im Zusammenhang mit KI und Datennutzung. Zögern Sie nicht, Verbraucherschutzorganisationen oder Rechtsexperten zu konsultieren, wenn Sie erhebliche Bedenken haben oder UnterstĂŒtzung bei der AusĂŒbung Ihrer Datenrechte benötigen.43

C. Empfehlungen fĂŒr Regulierungsbehörden und politische EntscheidungstrĂ€ger

  • Harmonisierung der DSGVO-Durchsetzung und -Interpretation: Der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDPB) muss klarere, rechtsverbindliche Leitlinien zur Anwendung des „berechtigten Interesses“ fĂŒr das KI-Training herausgeben und aktiv einen konsistenten „Opt-in“-Standard in allen EU-Mitgliedstaaten fördern, insbesondere fĂŒr sensible Daten und das Training grundlegender KI-Modelle.
  • Verpflichtung zu benutzerfreundlichen und effektiven Opt-out-Mechanismen: Regulierungsbehörden sollten die Implementierung transparenter, leicht auffindbarer und wirklich zugĂ€nglicher Opt-out-Verfahren durchsetzen, die nicht auf „Dark Patterns“ beruhen oder den Nutzern unzumutbare Belastungen auferlegen, wie z.B. die Notwendigkeit umfangreicher BegrĂŒndungen. Es muss sichergestellt werden, dass Opt-out-Anfragen automatisch und effektiv ohne willkĂŒrliche ÜberprĂŒfungen oder Verzögerungen erfĂŒllt werden.
  • Umgang mit DatenirreversibilitĂ€t in KI-Modellen: Es mĂŒssen robuste rechtliche und technische Rahmenbedingungen entwickelt werden, um die beispiellose Herausforderung der Datenunwiederbringlichkeit aus trainierten KI-Modellen direkt anzugehen. Dies kann die Verpflichtung von Unternehmen erfordern, effektive „Unlern“-Mechanismen nachzuweisen oder strengere Zustimmungsanforderungen fĂŒr Daten aufzuerlegen, die nicht effektiv aus KI-Systemen entfernt werden können.
  • Verbesserung der algorithmischen Transparenz: KI-Entwickler mĂŒssen zu deutlich mehr Transparenz hinsichtlich der Datennutzung fĂŒr das Training verpflichtet werden, einschließlich detaillierter Bewertungen des berechtigten Interesses (LIAs) und klarer, verstĂ€ndlicher ErklĂ€rungen der algorithmischen Prozesse und ihrer potenziellen Auswirkungen auf Einzelpersonen.
  • StĂ€rkung der aktiven Aufsicht und Durchsetzung: Datenschutzbehörden mĂŒssen proaktiv die Einhaltung ĂŒberwachen, regelmĂ€ĂŸige und unangekĂŒndigte Audits durchfĂŒhren und erhebliche, abschreckende Strafen fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe verhĂ€ngen, um sicherzustellen, dass Technologieunternehmen die Nutzerrechte und den Datenschutz wirklich ĂŒber rein kommerzielle Interessen stellen.

D. Empfehlungen fĂŒr Technologieunternehmen

Förderung echten Nutzervertrauens durch Transparenz: Es muss eine klare, ehrliche und unmissverstĂ€ndliche Kommunikation ĂŒber Datenpraktiken und KI-FunktionalitĂ€ten erfolgen. IrrefĂŒhrende Sprache, versteckte Klauseln oder ĂŒbermĂ€ĂŸig komplexe Verfahren, die die Nutzerautonomie untergraben und das öffentliche Vertrauen erodieren, sind zu vermeiden.

Datenschutz durch Design und Opt-in-Standardeinstellungen ĂŒbernehmen: Robuste Datenschutzmaßnahmen mĂŒssen von Anfang an in das Kerndesign und die Architektur aller KI-Systeme integriert werden. Die „Opt-in“-Zustimmung sollte als Standard fĂŒr jedes KI-Training, das personenbezogene Daten umfasst, implementiert werden, insbesondere fĂŒr sensible Datenkategorien.

Engagement fĂŒr ethische KI-Prinzipien: Ethische Überlegungen, einschließlich Fairness, Rechenschaftspflicht, Transparenz und menschliche Aufsicht, mĂŒssen wĂ€hrend des gesamten KI-Entwicklungszyklus, von der Datenerfassung bis zur Modellbereitstellung, priorisiert und verankert werden.

Investition in „Unlern“-FĂ€higkeiten: Erhebliche Forschungs- und Entwicklungsressourcen mĂŒssen fĂŒr die Erforschung und Implementierung technischer Lösungen zur effektiven Entfernung spezifischer Datenpunkte oder Muster aus trainierten KI-Modellen bereitgestellt werden, um so das Grundrecht auf Löschung zu wahren.

Dieser Beitrag ist Teil meiner Blog-Serie Generation InSZtant-Antwort — good bye Suchmaschinen-Boomer. Darin teile ich die Ergebnisse meiner persönlichen KI-Recherchen. In der Ära Post-Suchmaschinen und Post-Social hat sich KI als der neue Online-Informations-Gatekeeper etabliert. Statt Webseiten von Suchmaschien-Ergebnisseiten abzusurfen, um Antworten auf unsere Fragen zu finden, werden diese uns als Instant-Antwort als Text serviert. Schnell und mundgerecht. Die User gewöhnen sich dran — wie können Medien & Blogs mithalten? Ich probiere es hier aus (mehr dazu in meinem EinfĂŒhrungs-Blogtext).

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Kategorie: Was mit Internet Stichworte: Facebook, Generation InSZtant-Antwort — good bye Suchmaschinen-Boomer, KĂŒnstliche Intelligenz, medien, Meta

Podcast-News eingeordnet: Spotify macht Podcast-Zahlen-RĂŒckzieher

19. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

Zeit, mal wieder auf die Podcast-News zu schauen. Die letzten Tage ist einiges interessantes passiert.

Spotify reagiert auf Kritik an öffentlichen Podcast-Playcounts

Spotify hatte kĂŒrzlich begonnen, die Anzahl der Wiedergaben einzelner Podcast-Episoden öffentlich anzuzeigen. Nach heftiger Kritik von Podcaster*innen, die befĂŒrchteten, dass niedrige Zahlen potenzielle Hörer abschrecken könnten, hat Spotify nun reagiert. KĂŒnftig werden öffentliche Playcounts nur noch angezeigt, wenn eine Episode mehr als 50.000 Wiedergaben erreicht hat. Diese werden dann in Form von Meilensteinen wie “50K”, “100K” oder “1 Mio.” dargestellt. Detaillierte Zahlen bleiben weiterhin nur fĂŒr die Ersteller*innen sichtbar. 

Fiene checkt: Was steckt hinter den öffentlichen Podcast-Zahlen? Diese Änderung reiht sich in viele weitere Neuerungen der letzten Monate ein, mit denen Spotify Youtube immer Ă€hnlicher werden will. Das klappt nur nicht immer: Alle sind es gewohnt, dass bei Youtube die Video-Abrufe stehen — bei bei Spotify? Spotify verspricht sich wohl mit den Zahlen bei Podcastern und bei Werbetreibend zu zeigen, dass die Plattform mindestens genauso relevant ist, wie Youtube. Vermutlich riechen die protestierenden Podcaster, dass Spotify primĂ€r eigennĂŒtzige Ziele mit den Zahlen verfolgt. Da die meisten Podcasts gar nicht so viele Abrufe haben, wie man vielleicht vermuten mag, scheuen viele die Transparenz.

Aber die Angst vor öffentlichen Zahlen (selbst wenn diese niedrig sind) ist gar nicht nötig — dazu schreibe ich in der nĂ€chsten oder ĂŒbernĂ€chsten Ausgabe von meinem Podcast-Strategie-Newsletter etwas.

Golden Globes fĂŒhren Podcast-Kategorie ab 2026 ein

Die Golden Globes erweitern ihr Portfolio und werden ab der Verleihung 2026 erstmals einen Preis fĂŒr den “Besten Podcast” vergeben. Aus den 25 meistgehörten Podcasts des Jahres werden sechs fĂŒr die neue Kategorie nominiert. Sowohl Audio- als auch Videoformate sind zugelassen. Mit dieser Entscheidung reagiert die Organisation auf die wachsende Bedeutung von Podcasts als ErzĂ€hlmedium.  

Fiene checkt: Was fĂŒr eine tolle Nachricht. Endlich werden Podcasts so ernst wie Musik-, Film- oder Fernsehproduktionen genommen. Sie sind nicht mehr dieser neue Trend auf dem Netz, der bisher die Besten nur in eigenen Podcast-Award-Shows feiern konnte. Das Aus des Deutschen Podcast-Preises muss somit keine schlechte Nachricht sein — wenn ein etablierter Medienpreis in Deutschland die Golden Globes sich zum Vorbild nimmt.

YouTube startet wöchentliche Podcast-Charts in den USA

YouTube hat eine neue wöchentliche Auswertung eingefĂŒhrt, die die 100 beliebtesten Podcasts in den USA auflistet. Die Rangliste basiert auf der gesamten Wiedergabezeit und berĂŒcksichtigt nur Inhalte, die von den Ersteller*innen explizit als Podcasts gekennzeichnet wurden. Clips und Shorts sind ausgeschlossen. Zum Start fĂŒhrt “The Joe Rogan Experience” die Liste an, gefolgt von Formaten wie “Kill Tony” und “Rotten Mango”. YouTube plant, die Charts kĂŒnftig auf weitere Regionen auszuweiten.

Fiene checkt: Ich kann gar nicht erwarten, dass es die Charts auch bei uns in Deutschland gibt. Apple ermöglicht mit seinen Podcast-Charts einen gesunden Konkurrenz-Kampf, eine vergleichbare Erfolgsaussage als die deutsche Podcast-MA und das Entdecken von vielen neuen Formaten ermöglicht. Von Youtube als neue Top-Podcast-Plattform erwarte ich mit den Charts Ă€hnliche gute Impulse. Dazu ist die Mechanik transparenter als die von Apple. Zwar werden es neue (kleinere) Formate zunĂ€chst schwerer haben, weil es simpel um die Gesamtnutzung geht, aber dafĂŒr werden wir sehen, welche Formate ihren Zenit ĂŒberschritten haben. Nur wenige halten eine hohe Nutzung ĂŒber einen sehr langen Zeitraum.

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Kategorie: Creator & Journalism, Podcast Stichworte: Podcast, Spotify, Youtube

Als die KI mich zum Podcast einlud

18. Mai 2025 von Daniel Kommentar verfassen

1ïžâƒŁ Mein GesprĂ€ch mit der Podcast-KI

Die besten Podcast-Momente sind fĂŒr mich immer die, wenn die Hosts sich in einem Thema verlieren, fĂŒr das sie gerade brennen. Ich kenne das auch als Podcast-Host: Wenn mich das GesprĂ€ch gerade fasziniert, entstehen Momente, auf die Hörer*innen einen oft ansprechen. Meine schlechtesten Podcast-Momente sind die, bei denen ich aus der Rolle des Fragestellers in die des Interviewten wechseln muss. Wenn ich den Fragesteller kenne, bin ich normalerweise entspannter. Was meint ihr, wie ich mich gefĂŒhlt habe, als ich mich auf ein Interview eingelassen habe, das von einer KI gefĂŒhrt wurde.


Dieser Text hatte Premiere in meinem wöchentlichen Newsletter
Hol dir zum Wochenwechsel Inspiration fĂŒr deine neue Internet-Woche in deine Inbox

Mein Start-Prompt hat der KI kaum Vorgaben gemacht: Ich habe ChatGPT aufgefordert, ein Podcast-Rollenspiel zu spielen. Die KI spielt Podcast-Host KI-la Kolumna, die einfĂŒhrt, mich als Gast vorstellt und Fragen zu meinen Blogtexten im Anhang (PDF) stellt. Sie hört meinen Antworten zu und kann entscheiden, ob sie noch einmal mit einer Frage nachhakt oder die nĂ€chste Frage zu den Blogtexten stellt.

Das ist KI-la Kolumna: Wenn ihr in den letzten Jahren ab und zu in meinen Was mit Medien-Podcast reingehört habt, kennt ihr KI-la bereits. Schon lange bevor ChatGPT öffentlich startete, hatten wir unsere eigene Podcast-KI. Die hat Herrn PĂ€hler und mich zum Beispiel beim Köpfe-Quiz begleitet. Allerdings hat KI-la noch nicht gesprochen, sondern durch Piep-GerĂ€usche, wie wir sie vom Star-Wars-Droid R2-D2 kennen, mit uns kommuniziert. FĂŒr Herrn PĂ€hler und mich hat sich die Stimme immer genauso angehört. Jetzt könnt ihr sie auch hören.

Schnell verflog mein gewohntes Unwohlsein als Interview-Gast, als die KI die GesprĂ€chsfĂŒhrung fĂŒr meinen Podcast ĂŒbernahm. Es war zwar ein komisches GefĂŒhl, als Gast im eigenen Podcast zu sein, befragt von Algorithmen. Womit ich nicht gerechnet hĂ€tte: dass wir uns wĂ€hrend des GesprĂ€chs in den Themen verloren haben – KI-la hat weitergedacht und bewertet. Schon wĂ€hrend des GesprĂ€chs dachte ich: Oh, dieser Podcast wĂŒrde sogar auch von den Hörer*innen gerne gehört werden.

Deswegen habe ich noch etwas an dem Experiment weitergepfeilt. Entstanden ist ein Podcast-Studio, damit ich mir das ganze Geprompte sparen kann (das stelle ich euch weiter unten vor). Und KI-la hat eine eigene Stimme bekommen — so, wie wir sie uns immer vorgestellt haben.

Und wie klingt es nun, wenn eine KI-Stimme eine Podcast-Moderation nicht nur spricht, sondern auch inhaltlich gestaltet? Mit KI-la habe ich eine Audio-Fassung meines letzten Newsletters („Scrollen ohne schlechtes Gewissen“) erstellt und, um es noch um eine Meta-Ebene zu erhöhen: Ihr hört auch die GesprĂ€chs-Zusammenfassung dieses Newsletters, die durch die KI von Google NotebookLM (warum das wichtig ist, dazu spĂ€ter mehr) erstellt wurde. Hier könnt ihr die Folge hören:

Oder hier auch als Direktlink zum Teilen oder Hören via Podcast-App: WordPress-Image, Ghost-Strategiewechsel & die Zukunft des Audio-Bloggens

In dieser Folge der Audio-Ausgabe von Daniel Fienes Weblog geht es um ein fĂŒr mich noch nie ausprobiertes Experiment: Eine KĂŒnstliche Intelligenz moderiert einen Podcast – und ich bin diesmal der Gast. Interviewt werde ich von der KI „K.I. La Kolumna“.

Inspiration fĂŒr deine Internet-Woche: Wie kann die Audio-Begleitung fĂŒr unsere Texte aussehen? Lasst uns diese Frage kĂŒnftig immer stellen, wenn wir Texte im Internet veröffentlichen. Damit machen wir unsere Gedanken auch fĂŒr die zugĂ€nglich, die lieber hören als lesen. Die jĂŒngsten Medienwandel-Entwicklungen zeigen: Diese Zielgruppe ist nicht zu unterschĂ€tzen.

Aber was steckt hinter dem wachsenden Audio-BedĂŒrfnis?


2ïžâƒŁ “Audio ist der Text der mobilen Generation”

Das hat mein ehemaliger Chefredakteur Michael Bröcker vor einigen Jahren zu unseren Rheinische-Post-Zeiten gesagt. Verbunden mit dem Auftrag an mich, Podcast-Konzepte fĂŒr die Rheinische Post zu entwickeln. Wenig spĂ€ter hatte jede Zeitung, die etwas auf sich hielt, einen Podcast gestartet. Er hatte also recht.

Doch auch im Jahr 2025 entdecken wir neue Mediennutzungs-Trends, die Bröckers Audio-Weisheit bestĂ€tigen. Auf Youtube entsteht gerade eine neue Generation an Podcasts-Hörer*innen, die es nur gewohnt sind ihre Podcasts auf der Video-Plattform zu konsumieren. Youtube ist in den USA bereits die meistgenutzte Podcast-Plattform – und außerdem sogar die meisgenutzte Anwendung auf TV-Bildschirmen, neben Netflix oder linearem Fernsehprogramm.

Was ich in den letzten Jahren ĂŒber die neue Rolle von Audio im Netz gelernt habe, stelle ich euch jetzt zusammen.

Meine Learnings:

  • „Die Leute lesen nicht mehr – sie hören“ Das klingt dramatisch, trifft aber einen Nerv. FĂŒr immer mehr Menschen ist Audio die komfortablere Alternative zum Lesen geworden. Da viele Journalist*innen oder Blogger*innen aber lieber Texte lesen, um sich Inhalte zu erschließen, verpassen sie aber die Bedeutung dieser VerĂ€nderung in der Mediennutzung,
  • Meine Beobachtung zur tatsĂ€chlien Audio-Mediennutzung:
    • Viele Nutzer*innen klicken lieber auf „Play“, als sich durch einen langen Text zu arbeiten. Und: đŸ“± Spotify, YouTube & Co. machen es unglaublich einfach, Audio-Inhalte zu konsumieren – und das nicht nur nebenbei beim Kochen oder Joggen, sondern auch gezielt zur Wissensaufnahme.
    • Besonders spannend: Viele Menschen konsumieren Inhalte außerdem, weil sie sich im Moment nicht mit ihren eigenen Gedanken beschĂ€ftigen wollen. YouTube lĂ€uft im Hintergrund, oft mit gesprochenem Wort statt Musik.
    • Der dritte Grund warum sich User immer mehr fĂŒr Audio entscheiden: 🎧 Audio ist zugĂ€nglicher als Text fĂŒr das Gehirn. Es verbraucht weniger Energie um sich Inhalte aus gesprochenem Wort zu erschließen, als beim Lesen eines Textes.

Wechseln wir jetzt die Perspektive: Was gibt es fĂŒr Medienschaffende zu lernen?

  • User erwarten, dass Inhalte dort verfĂŒgbar sind, wo sie sich sowieso aufhalten – nicht nur auf Webseiten oder Apps von Medien, sondern auch auf Spotify, YouTube oder direkt in ihrem Messenger. Das klingt banal, aber ich sehe bei vielen Distributions-Strategien von MedienhĂ€usern oder Medienschaffenden oft noch Nachbesserungsbedarf.
  • Viele hören auch, wo frĂŒher gelesen wurde â€“ das zeigt sich auch bei Medien wie Zeit, Krautreporter oder Table.Media, die Audio als essenziellen Zugangskanal nutzen. Das habe ich zum Beispiel in unseren Interviews fĂŒr Was mit Medien gelernt: Als die Zeit die App fĂŒr die Zeitung relaunchte, war Audio eins der meistgewĂŒnschten Features der User — was sich auch mit der intensiven Nutzung der bis dahin rudimentĂ€ren Audio-Angeote deckte. Oder die Krautreporter, die als meistgenannten Grund fĂŒr Fans der Marke, die aber zögern ein Abo abuschließen, folgendes nannten: Die Interessierten interessieren sich fĂŒr die Inhalte, sind aber von den Texten abgeschreckt. Eine Audio-Fassung könnte sie ĂŒberzeugen. Dann haben wir in den letzten Monaten beobachten können, wie Table.Media mit seinem Podcast das umkĂ€mpfte Feld der Morgenpodcasts fĂŒr sich gewann. PlĂ€tze weit vorne in den Charts und im vergangenen Monat gab es eine Million Abrufe. Alle drei erreichen mit Audio also die Teile ihrer Zielgruppen, die sie sonst nicht erreichen wĂŒrden.
  • Medienschaffende lernen, dass sie mit Audio im Internet Geld verdienen können. Direkt bei den Usern – in Form von digitalen Abos. Die Leute sind eher bereit Geld fĂŒr was mit Audio zu bezahlen, als bei herkömmlichen Bezahlschranken.

Aber wie ist das jetzt mit den KI-Stimmen? Anfang des Jahres habe ich ja noch abgewunken. Niemand will KI-Podcasts hören. Ja, die Stimmen sind besser geworden – aber am Ende fehlt das Menschliche. Einer von drei Erfolgsfaktoren eines Podcasts ist Companionship — das kann keine KI. Kein Wunder: Lokalnachrichten von der KI gelesen — fĂŒr solche Podcasts gab es nur wenige Abrufe. Artikel von einer simplen Sprach-KI vorgelesen? Überschaubare Nutzung. Meine Ablehnung habe ich jetzt aber revidiert. Das waren die Auslöser:

  • KĂŒrzlich hatte ich euch schon eine Funktion von Googles Notebook LLM. Aus einem beliebigen Text erstellt eine KI ein zusammenfassendes GesprĂ€ch zwischen zwei Personen. Die GesprĂ€che sind so gut, da versteht man jeden Text. Ich habe mir ganz viele GesprĂ€che angehört und habe mich dabei ertappt, dass ich gar nicht mehr ĂŒber die KI-Stimmen nachdachte – geschweige denn sie mich störten. Zum ersten Mal dachte ich bei KI-Audio: Okay, das wollen Leute wirklich hören.
  • Dann mein Experiment mit KI-la Kolumna als Podcast-Host: Hier habe ich das zweite Mal gedacht, dass sich das Leute auch anhören wĂŒrden.
  • Und in der Zwischenzeit ist mit aufgefallen, dass ich Artikel der New York Times oft höre und die aktuelle Version schon so gut vorliest, dass ich meine ĂŒberzeugte KI-kritische Haltung vergesse und mich auf die Inhalte konzentriere. Oft folgt im Anschluss ein Audio von echten Stimmen und die Mischung stimmt fĂŒr mich. Soviel wie ich schon gehört habe, hĂ€tte ich in der gleichen Zeit nicht gelesen.

📌 Am Ende haben mich Konzepte ĂŒberzeugt, bei denen die Audio-KI nicht einfach sauber spricht und gut klingt, sondern etwas mehr leistet: Komplexe Inhalte in einer Viertelstunde verlĂ€sslich runterbrechen, erklĂ€ren und einordnen. Oder das unberechenbare Zusammenspiel zwischen KI und Mensch. Oder eine extrem fortgeschrittene QualitĂ€t des Sprechens.

Aber wie könnte ein Audio-Konzept zum Beispiel fĂŒr ein Weblog aussehen?


3ïžâƒŁ Wie sieht die perfekte Audio-Begleitung fĂŒr Blogs aus?

Nur ein Audio-Player? Oder das Audio auch im Blog-RSS-Feed eingebunden? Oder gleich ein eigener Podcast? Und vor allem: Was ist zu hören? Rund um Thomas Riedels Einladung zu Blogtastisch habe ich mir ĂŒber die RĂŒckkehr der Audio-Blogs im Jahr 2025 Gedanken gemacht. Hier ist das Ergebnis:

  • đŸ§Ș Schritt 1: Text-to-Speech? Nein danke.
    KI-Stimmen sind besser geworden, keine Frage. Aber irgendwie fĂŒhlte es sich falsch an, meinen eigenen Blog von einer synthetischen Stimme vorlesen zu lassen – gerade wenn man selbst Podcaster ist. Ich wollte, dass es persönlich bleibt.
  • 🎙 Schritt 2: Selbst einsprechen.
    Also habe ich meine Blogtexte selbst eingesprochen. Das klang gut, fĂŒhlte sich gut an – aber irgendwie auch wie ein Hörbuch. Zu glatt. Zu fertig. Zu wenig Blog.
  • 🌀 Schritt 3: Der „Second Stream“-Ansatz.
    Am besten funktioniert hat am Ende ein lockeres Begleitformat: Ich spreche ĂŒber das Thema meines Blogartikels, aber nicht 1:1 den Text. So entsteht eine Art Audioblog – nahbar, spontan, wie frĂŒher bei Twitter-Threads. Und das Beste: Es ist so unkompliziert, dass ich es regelmĂ€ĂŸig machen kann.
  • đŸ€– Bonus: KI als Co-Host
    Ein weiteres Experiment: Ich habe ChatGPT meinen Blogtext gegeben und darum gebeten, mir dazu Fragen zu stellen – wie in einem Podcast-Interview. Das Ergebnis: verblĂŒffend gut. Es war wie eine Radiomoderation im Dialog mit mir selbst – nur eben automatisiert. Und total spannend.

📌 Mein Learning:
Audioblogging muss nicht aufwendig sein. Es kann sogar Spaß machen – wenn man das richtige Format fĂŒr sich findet. Theoretisch könnte man auch einfach neue Texte von der KI sprechen lassen, spĂ€ter dann durch die eigene Stimme oder eine eigene Audio-Blog-Episode updaten. Die Kombination aus Blog, Audio und vielleicht sogar einem KI-GesprĂ€chspartner eröffnet ganz neue Möglichkeiten.

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Mein Name ist Daniel Fiene, ich bin GrĂŒnder und Host von "Was mit Medien". Wir sind ein Medien-Unternehmen, das dich durch den Medienwandel begleitet.

2020 war ich Redakteur bei ThePioneer. Dort habe ich das Format Tech Briefing (Newsletter + Podcast) aufgebaut. Davor war ich 13 Jahre bei der Rheinischen Post Mediengruppe — vom VolontĂ€r bei Antenne DĂŒsseldorf bis zum Head of Audience Engagement der Rheinischen Post.

Seit 2001 blogge ich an dieser Stelle persönlich über das Internet, Medien und Gedöns. Mein Twitter-Account lautet @fiene. Viele Grüße aus Düsseldorf und viel Spaß bei der Lektüre!

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